Endbenutzer-Servicevereinbarung
Willkommen bei Avetta, einer SaaS-Plattform für das Lieferketten- und Beschäftigten-/Personalmanagement, die weltweit führende Unternehmen mit qualifizierten professionellen Lieferanten, Auftragnehmern und Anbietern verknüpft. Sofern im Folgenden nicht anderweitig angegeben, sind die Avetta-Services Eigentum von Avetta und/oder werden unter Lizenz von Avetta betrieben und über unterschiedliche Webseiten und/oder mobile Apps (zusammenfassend als „Website“ bezeichnet) bereitgestellt. Ihre Nutzung der Avetta-Services unterliegt der vorliegenden Endbenutzer-Servicevereinbarung (die vorliegende „Vereinbarung“). Die Avetta-Services werden Ihnen vorbehaltlich der bedingungslosen Zustimmung zu den hierin enthaltenen Bestimmungen, Bedingungen und Hinweisen angeboten.
BITTE LESEN SIE DIE VORLIEGENDE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE WEBSITE ODER DIE AVETTA-SERVICES NUTZEN. DIE VORLIEGENDE VEREINBARUNG ENTHÄLT WICHTIGE INFORMATIONEN ZU IHREN RECHTEN, RECHTSMITTELN UND VERPFLICHTUNGEN, EINSCHLIESSLICH UNTERSCHIELDLICHER HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND -AUSSCHLÜSSE, IHRER VERPFLICHTUNG ZUM VERZICHT AUF DEN UPLOAD SENSIBLER DATEN OHNE VORHERIGE SCHRIFTLICHE EINWILLIGUNG DER BETROFFENEN PERSONEN, EINER KLAUSEL, DIE REGELT, WIE UND WO STREITIGKEITEN BEIGELEGT WERDEN, SOWIE EINES VERZICHTS AUF SAMMELKLAGEN.
INDEM SIE (1) EIN KONTROLLKÄSTCHEN ZUR BESTÄTIGUNG IHRER EINWILLIGUNG AKTIVIEREN ODER INDEM SIE (2) DIE AVETTA-SERVICES NUTZEN, ERKLÄREN SIE, DASS SIE SICH MIT DEN BESTIMMUNGEN DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG VERTRAUT GEMACHT HABEN UND DER BINDUNG AN DIESE ZUSTIMMEN. WENN SIE DIE VORLIEGENDE VEREINBARUNG IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON („KUNDE“, WIE IM FOLGENDEN DEFINIERT) ABSCHLIESSEN, ERKLÄREN SIE, DASS SIE DIE BEFUGNIS HABEN, IM NAMEN DIESER JURISTISCHEN PERSON UND IHRER ANGESCHLOSSENEN UNTERNEHMEN EINE BINDENDE VEREINBARUNG ZU SCHLIESSEN. WENN SIE NICHT ÜBER EINE SOLCHE BEFUGNIS VERFÜGEN ODER DEN BEDINGUNGEN DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, MÜSSEN SIE DIE VORLIEGENDE VEREINBARUNG ABLEHNEN UND DÜRFEN DIE AVETTA-SERVICES NICHT NUTZEN.
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Verwendung in der vorliegenden Vereinbarung sowie zugehörigen Dokumenten:
- „Anwendbares Datenschutzrecht“ bezeichnet Gesetze und Vorschriften, die auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die jeweilige Partei im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung anwendbar sind, darunter (i) die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates („DSGVO“), gegebenenfalls abgewandelt und ergänzt durch die einschlägigen Gesetze und Vorschriften der EU-Mitgliedstaaten, in denen der Kunde direkt oder indirekt tätig ist, (ii) der UK Data Protection Act 2018 und die UK General Data Protection Regulation („UK GDPR“), (iii) der Australian Privacy Act 1988 und die National Privacy Principles, (iv) der California Consumer Privacy Act von 2018 in der durch den California Privacy Rights Act von 2020 geänderten Fassung und alle damit zusammenhängenden Verordnungen oder Anleitungen (zusammenfassend der „CCPA“), (v) der Canadian Personal Information Protection and Electronic Documents Act („PIPEDA“) und (vi) alle anderen internationalen, bundesstaatlichen, staatlichen, provinziellen und lokalen Gesetze, Regeln, Verordnungen, Richtlinien und staatlichen Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre oder zum Datenschutz, die derzeit in Kraft sind oder zukünftig in Kraft treten.
- „Audit“ bezeichnet die objektive Beurteilung der Verfahren und Praktiken eines Lieferanten durch Avetta mit dem Ziel festzustellen, ob der Lieferant die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, Best Practices der Branche oder andere vom Auftraggeber geforderte Kriterien oder Parameter einhält bzw. erfüllt.
- „Autorisierte Benutzer:innen“ bezeichnet Administratorbenutzer:innen, Beschäftigte, Besucher:innen und Vertreter:innen des Kunden, die der Kunde autorisiert hat, im Rahmen der dem Kunde gewährten Rechte auf die Avetta-Services oder die -Website zuzugreifen.
- „Avetta“ bezeichnet Avetta, LLC oder seine verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften, einschließlich Pegasus Safety & Training Pty Ptd (ABN: 77 128 372 583), Avetta Do Brasil Tecnologia da Informação Ltda. und Avetta India Private Limited. Avetta wird in der vorliegenden Vereinbarung ggf. auch als „wir“ bezeichnet.
- „Avetta-Netzwerk“ bezeichnet das aus Avetta-Auftraggebern, die die Avetta-Services abonniert haben, gebildete Netzwerk und schließt sämtliche Auftraggeber und Lieferanten ein.
- „Avetta-Services“ bezeichnet die von Avetta angebotenen Services, einschließlich der Website.
- „Auftraggeber“ bezeichnet ein Unternehmen oder eine andere juristische Person, das bzw. die einen oder mehrere Lieferanten beauftragen bzw. qualifizieren möchten und Mitglied des Avetta-Netzwerks ist.
- „Compliance-Informationen“ bezeichnet Informationen, die Avetta dem Kunden bei der Implementierung und Bereitstellung der Avetta-Services zur Verfügung stellt, darunter Informationen über Vorschriften, die Auslegung von Vorschriften, Compliance, Versicherungen und Qualifikationen, Zertifizierungen und Lizenzen im Zusammenhang mit der Belegschaft.
- „Inhalte“ bezeichnet Informationen, Daten, Texte, Software, Grafiken, Mitteilungen, Tags, Kurse, Schulungsmaterialien sowie andere Materialien, die öffentlich bereitgestellt, privat übertragen oder anderweitig über die Avetta-Services zur Verfügung gestellt werden.
- „Kunde“ bezeichnet das Unternehmen oder eine andere juristische Person, das bzw. die die Avetta-Services abonniert. Der Kunde kann Lieferant oder Auftraggeber sein.
- „Kundeninhalte“ bezeichnet sämtliche Inhalte, die vom Kunden (einschließlich seiner autorisierten Benutzer:innen) in Verbindung mit seiner Nutzung der Avetta-Services hochgeladen oder an Avetta übermittelt werden. Wenn der Kunde ein Lieferant ist, umfassen die Kundeninhalte eingeschränkt zugängliche Daten und allgemein zugängliche Daten.
- „Allgemein zugängliche Daten“ bezeichnet die Kontoinformationen, den Namen und die Beschreibung der Dienstleistungen eines Lieferanten, die Staaten, Länder und Gerichtsbarkeiten, in denen der Lieferant tätig ist und/oder Niederlassungen unterhält, die Kontaktinformationen der genannten Hauptansprechperson des Lieferanten sowie das Logo, die Marken und Dienstleistungsmarken des Lieferanten.
- „Eingeschränkt zugängliche Daten“ bezeichnet die in den Präqualifizierungsformularen (PQFs) enthaltenen Daten eines Lieferanten, spezifische Versicherungsinformationen, Sicherheitsstatistiken wie die Experience Modification Rate (EMR)- und OSHA-Daten, alle während eines Audits erfassten Daten sowie Beschäftigtendaten, wenn der Lieferant Avettas Beschäftigtenprodukt(e) nutzt.
- „Personenbezogene Daten“ bezeichnet sämtliche von Avetta verarbeiteten Informationen, die (i) eine Person identifizieren oder sich auf eine Person beziehen, die direkt oder indirekt aus diesen Daten allein oder in Kombination mit anderen Informationen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle von Avetta befinden, identifiziert werden kann, oder die (ii) gemäß anwendbarem Datenschutzrecht anderweitig als geschützte personenbezogene Daten oder personenbezogene Informationen gelten.
- „Hauptauftragnehmer“ bezeichnet einen Lieferanten, der eine Verknüpfungsanfrage an einen anderen Lieferanten sendet, um dessen Dienste als Unterauftragnehmer in Anspruch zu nehmen.
- „Sensible Daten“ bezeichnet unter anderem personenbezogene Daten, die aus Informationen über körperliche oder geistige Gesundheit oder den entsprechenden Zustand, Hautfarbe oder ethnische Herkunft, Sexualleben, sexuelle Orientierung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, genetische Daten, biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung natürlicher Personen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, politische Meinungen oder Vorstrafen (einschließlich Straftaten oder mutmaßlich verübter Straftaten) in Bezug auf eine Person bestehen.
- „Unterauftragnehmer“ bezeichnet einen Lieferanten, der eine Verknüpfungsanfrage eines Hauptauftragnehmers akzeptiert hat und damit Unterauftragnehmer des Hauptauftragnehmers wird.
- „Lieferant“ bezeichnet ein Unternehmen oder eine andere juristische Person, das bzw. die Dienstleistungen für einen oder mehrere Auftraggeber erbringt oder zu erbringen beabsichtigt und sich bereit erklärt hat, Mitglied des Avetta-Netzwerks zu werden.
- „Besucher:in“ bezeichnet eine Person, die vom Kunden angewiesen und autorisiert wird, einen Standort zu besuchen, jedoch nicht zu den Beschäftigten des Kunden gehört.
- „Beschäftigte“ bezeichnet einzelne Dienstleistungserbringer:innen, die vom Kunden beschäftigt werden.
- „Sie“ und „Ihr“ bezeichnen Sie (i) als autorisierte:n Benutzer:in des Kunden und (ii) das von Ihnen vertretene Kundenunternehmen.
2. GEBÜHREN UND KOSTEN
DIE ABRECHNUNGS-, ERSTATTUNGS- UND VERLÄNGERUNGSRICHTLINIE VON AVETTA, DIE HIERIN ALS ANHANG 1 BEIGEFÜGT UND DURCH BEZUGNAHME AUFGENOMMEN WIRD, LEGT DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ABRECHNUNG, RÜCKERSTATTUNG UND VERLÄNGERUNG DER AVETTA-SERVICES FEST.
3. AVETTA-SERVICES
Die Avetta-Services werden Ihnen über die Website oder auf andere Weise zur Verfügung gestellt. Bei den Avetta-Services handelt es sich um einen Dienst auf Basis eines Online-Abonnements, der Auftraggeber und Lieferanten Zugang zu einer Vielzahl von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Risikomanagement in der Lieferkette bietet.
Avetta bietet im Rahmen der Avetta-Services Präqualifizierungsprüfungen auf Basis der von Auftraggebern bereitgestellten Parametern an. Sie erklären sich damit einverstanden, dass ein Teil dieser Präqualifizierungsprüfungen automatisiert erfolgt.
Sie erklären sich damit einverstanden, dass durch die Website unter anderem Informationen über Compliance, Kompetenz und Anwesenheit einzelner Benutzer:innen am Standort gespeichert werden. Auftraggeber können für einzelne Benutzer:innen spezifische Regeln zu Compliance, Kompetenz und Anwesenheit an den Standorten festlegen, deren Eigentümer/Betreiber sie sind. Wenn Sie die Avetta-Services für den Zugang zu einem Einsatzort nutzen, müssen Sie sich mit diesen Regeln vertraut machen. Wenn die Website eine Nichteinhaltung der Regeln für einen bei den Avetta-Services registrierten Einsatzort feststellt, kann eine der möglichen Auswirkungen sein, dass Sie für einen oder mehrere Einsatzorte zu einem inaktiven Benutzer werden (was bedeutet, dass Ihnen der Zugang zu diesen Einsatzorten verweigert wird, bis ein Verstoß gegen eine Einsatzortregel beseitigt wurde) und dies von Avetta über die Website verifiziert werden kann.
Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Avetta im Rahmen der Avetta-Services Audits durchführt. Hierbei handelt es sich um die objektive Beurteilung der Verfahren und Praktiken eines Lieferanten durch Avetta mit dem Ziel festzustellen, ob der Lieferant die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, Best Practices der Branche oder andere vom Auftraggeber geforderte Kriterien oder Parameter einhält bzw. erfüllt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass jedes von Avetta durchgeführte Audit dem Zweck dient, die erforderliche Dokumentation für die Prüfung durch die Auftraggeber zu erfassen.
Die Avetta-Services werden im Rahmen unterschiedlicher Abonnements mit verschiedenen Preisstufen angeboten, einschließlich spezieller Werbeabonnements oder Abonnements mit Einschränkungen. Beachten Sie, wenn Sie Online-Kurse über das Pegasus Learning Management System erworben haben, dass Käufe nicht rückgängig gemacht werden können und dass nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf absolvierte Kurse automatisch ohne Erstattung verfallen. Auch für bestimmte Teile oder Funktionen der Avetta-Services gelten unter Umständen zusätzliche produktspezifische Geschäftsbedingungen. Diese zusätzlichen Geschäftsbedingungen, die für die vom Kunden abonnierten Avetta-Services gelten, werden hiermit durch Bezugnahme in ihrer Gesamtheit in die vorliegende Vereinbarung aufgenommen. Im Falle von Widersprüchen zwischen den produktspezifischen Bedingungen und der vorliegenden Vereinbarung haben die produktspezifischen Bedingungen Vorrang.
Avetta kann seine Verpflichtungen im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung vollständig oder in Teilen durch seine Unterauftragnehmer erfüllen und ist für deren Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung im selben Maße verantwortlich, als wären es Handlungen von Avetta.
Avetta möchte Ihre Erfahrung stetig verbessern und muss gelegentlich Anpassungen an der Website oder den Avetta-Services vornehmen. Wir geben wesentliche Änderungen nach Möglichkeit mit einer Frist von 30 Tagen im Voraus schriftlich bekannt.
4. SERVICES VON DRITTEN
Zusätzlich zu den Avetta-Services kann Avetta Ihnen über die Avetta-Services Services von Dritten verfügbar machen, die sich nicht im Besitz oder unter der Kontrolle von Avetta befinden („Services von Dritten“). Die Nutzung der Services von Dritten unterliegt den Geschäftsbedingungen dieser Dritten. Avetta ist für Services von Dritten, die Sie nutzen möchten, weder haftbar noch verantwortlich. Sie dürfen Services von Dritten nicht in einer Weise installieren oder in Anspruch nehmen, aus der Avetta irgendwelche Verpflichtungen erwachsen.
5. NUTZUNG DER AVETTA-SERVICES
Dem Kunden wird eine begrenzte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung der Avetta-Services gewährt, für die der Kunde ein laufendes Abonnement abgeschlossen hat, das nur unter strikter Einhaltung der vorliegenden Vereinbarung und ausschließlich für legitime interne Geschäftszwecke des Kunden genutzt werden darf. Für den Zugriff auf und die Nutzung von Avetta-Services müssen Sie ein:e autorisierte:r Benutzer:in des Kunden sein. Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die unter seinem Konto vorgenommen werden. Sie dürfen Zugangsdaten nicht verwenden, um von außerhalb des Landes, für das Ihre Zugangsdaten ausgestellt wurden, auf die Avetta-Services zuzugreifen. Sie müssen Ihre Zugangsdaten vertraulich behandeln und uns umgehend über jeden unbefugten Zugriff auf Ihre Zugangsdaten informieren. Ihre Zugangsdaten ermöglichen unter Umständen nur beschränkten Zugriff auf bestimmte Materialien, die anderweitig über die Avetta-Services zur Verfügung stehen. Der Zugriff auf die Avetta-Services oder deren Nutzung ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Avetta ist, soweit nicht ausdrücklich hierin autorisiert, strengstens untersagt und führt zur sofortigen Kündigung oder Aussetzung der hierin gewährten Lizenz. Zudem stellt eine solche unbefugte Nutzung unter Umständen einen Verstoß gegen geltendes Recht dar, einschließlich des Urheber- und Markenrechts sowie geltender Bestimmungen und Vorschriften im Zusammenhang mit Kommunikation. Alle hierin nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind Avetta vorbehalten.
Die Lizenz für den Zugriff auf die Avetta-Services und deren Nutzung unterliegt den folgenden Beschränkungen und Verboten: Sie dürfen (a) die Avetta-Services oder Inhalte, die Sie über die Avetta-Services erhalten haben, weder im Ganzen noch in Teilen kopieren, ausdrucken (ausgenommen zu internen Archivierungszwecken in Verbindung mit Ihrer autorisierten Nutzung der Avetta-Services), neu veröffentlichen, ausstellen, verteilen, übertragen, verkaufen, vermieten, leasen, verleihen oder anderweitig in irgendeiner Form oder mit irgendwelchen Mitteln verfügbar machen; (b) weder die Avetta-Services noch über die Avetta-Services erhaltene Inhalte nutzen, um ein Informations-, Speicher- und Abrufsystem, eine Datenbank, eine Informationsdatenbank oder eine ähnliche Ressource (in allen Medien, die jetzt vorhanden sind oder zu einem späteren Zeitraum entwickelt werden) zu entwickeln oder als Bestandteil davon zu verwenden, die für eine geschäftliche Verteilung jeglicher Art angeboten wird, einschließlich durch Verkauf, Lizenzierung, Vermietung, Verleih, Abonnement oder einen anderen kommerziellen Verteilungsmechanismus; (c) weder Zusammenstellungen noch abgeleitete Werke von Inhalten, die über die Avetta-Services verfügbar sind, erstellen; (d) jegliche Inhalte, die über die Avetta-Services erhalten wurden, nicht in einer Weise nutzen, die Urheberrechte, Rechte an geistigem Eigentum, Eigentumsrechte oder Eigentumsrechte von Avetta oder Dritten verletzen kann; (e) Urheberrechtshinweise oder andere Eigentumshinweise oder Nutzungsbedingungen, die in den Avetta-Services enthalten sind, nicht entfernen, ändern oder verschleiern; (f) Teile der Avetta-Services nicht über ein Timesharing-System, ein Service-Büro, das Internet oder eine andere jetzt vorhandene oder in Zukunft entwickelte Technologie, verfügbar machen; (g) Avetta-Services oder Avetta-Software weder entfernen, dekompilieren, zerlegen noch zurückentwickeln oder Netzwerküberwachungs- oder -erkennungssoftware verwenden, um die Architektur der Avetta-Services zu bestimmen; (h) kein Data-Mining, Roboter, Scraping oder ähnliche Methoden zur Datenerfassung oder -extraktion oder automatische oder manuelle Verfahren verwenden, um Informationen von den Avetta-Services zu sammeln; (i) die Avetta-Services nicht verwenden, um Informationen für (1) unerwünschte kommerzielle E-Mails zu sammeln oder zu übertragen; (2) um E-Mails zu versenden, die Kopfzeilen, ungültige oder nicht existierende Domain-Namen oder andere irreführende Adressen verwenden; und (3) um unaufgeforderte Telefonanrufe oder Fax-Übertragungen durchzuführen; (j) die Avetta-Services nicht in einer Weise nutzen, die gegen geltende Gesetze, Regeln oder Vorschriften verstößt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die E-Mails, Fax-Übertragungen oder Telefonanrufe regeln; (k) die Avetta-Services oder Teile davon oder jegliche Software, die auf den Services oder über die Services von Avetta verfügbar ist, nicht in einer Weise exportieren oder re-exportieren, die gegen die Exportkontrollgesetze oder -vorschriften der Vereinigten Staaten oder eines anderen Landes verstößt.
Durch die Nutzung der Avetta-Services erklären Sie sich damit einverstanden, Folgendes zu unterlassen:
- Upload, Veröffentlichung, Versand per E-Mail, Übermittlung oder anderweitige Verfügbarmachung von Inhalten, die falsch, irreführend, rechtswidrig, schädlich, bedrohlich, missbräuchlich, belästigend, sittenwidrig, diffamierend, diskriminierend, vulgär, obszön, verleumderisch, in die Privatsphäre anderer eingreifend, hasserfüllt oder auf andere Weise anstößig sind;
- Nutzung der Avetta-Services, um Personen in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen;
- Nutzung der Avetta-Services, um sich fälschlich als eine natürliche oder juristische Person auszugeben oder Ihre Zugehörigkeit zu einer natürlichen oder juristischen Person anderweitig falsch darzustellen;
- Fälschung von Kopfzeilen oder Manipulation von Kennungen auf andere Weise, um den Ursprung von Inhalten, die über die Avetta-Services übertragen werden, zu verschleiern;
- Veranlassung, Gestattung oder Genehmigung der Änderung/Erstellung abgeleiteter Werke oder der Übersetzung der Avetta-Services ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Avetta;
- Nutzung der Avetta-Services für betrügerische oder rechtswidrige Zwecke;
- Versuch des unbefugten Zugriffs auf Avetta-Services oder Umgehen bzw. Außerkraftsetzen von Verschlüsselungstechnologien oder Sicherheitsmaßnahmen, die von Avetta in Bezug auf die Avetta-Services und/oder die von Avetta übertragenen, verarbeiteten oder gespeicherten Daten implementiert wurden;
- Upload, Veröffentlichung, Versand per E-Mail, Übermittlung oder anderweitige Verfügbarmachung von Inhalten, zu deren Bereitstellung Sie nicht berechtigt sind (Insiderinformationen, geschützte und vertrauliche Informationen, die Sie im Rahmen von Arbeitsverhältnissen oder Geheimhaltungsvereinbarungen erfahren haben bzw. die Ihnen gegenüber offengelegt wurden usw.);
- Upload, Veröffentlichung, Versand per E-Mail, Übermittlung oder anderweitige Verfügbarmachung von Inhalten, (i) die Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte oder andere Eigentumsrechte einer Partei verletzen; (ii) die nicht ausdrücklich angefordert wurden oder die nicht autorisierte Werbung, Werbematerialien, „Junk-Mail“, „Spam“, „Kettenbriefe“, „Schneeballsysteme“ oder eine andere Form der Aufforderung umfassen; oder (iii) die Material umfassen, das Softwareviren oder andere Computercodes, Dateien oder Programme enthält, die dazu bestimmt sind, die Funktionalität von Computersoftware oder -hardware oder Telekommunikationsgeräten zu unterbrechen, zu zerstören oder einzuschränken;
- Störung oder Unterbrechung der Avetta-Services oder von Servern oder Netzwerken, die mit den Avetta-Services verknüpft sind oder in Verbindung mit diesen betrieben werden, oder Missachtung jeglicher Anforderungen, Verfahren, Richtlinien oder Vorschriften von Netzwerken, die mit Avetta-Services verbunden sind oder in Verbindung mit diesen betrieben werden;
- Nutzung der Avetta-Services, um vorsätzlich oder fahrlässig gegen geltende lokale, staatliche, nationale oder internationale Gesetze, Regeln oder Vorschriften zu verstoßen;
- Nutzung der Avetta-Services, um materielle Unterstützung oder Ressourcen (oder um die Art, den Standort, die Quelle oder das Eigentum an materieller Unterstützung oder Ressourcen zu verbergen oder zu verschleiern) für eine oder mehrere Organisationen bereitzustellen, die von der Regierung der Vereinigten Staaten als ausländische terroristische Organisation gemäß Abschnitt 219 des U.S.A., Immigration and Nationality Act oder ähnlichen Gesetzen in anderen Gerichtsbarkeiten ausgewiesen sind;
- Nutzung der Avetta-Services, um andere zu „verfolgen“ oder auf andere Weise zu belästigen; und/oder
- Nutzung der Avetta-Services, um personenbezogene Daten über andere Benutzer:innen in Verbindung mit dem vorstehend beschriebenen Verhalten und den vorstehend beschriebenen Aktivitäten zu erfassen oder zu speichern.
6. INHALTE
Inhalte können von Avetta, Auftraggebern, Lieferanten und/oder Drittanbietern über die Avetta-Services oder auf der Website bereitgestellt werden. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Partei, von der Inhalte stammen, die alleinige Verantwortung für diese trägt, unabhängig davon, ob die Inhalte öffentlich bekannt gemacht oder privat übermittelt werden. Avetta hat keine Kontrolle über Inhalte, die von Auftraggebern, Lieferanten oder Drittanbietern veröffentlicht oder bereitgestellt werden, und übernimmt daher keine Garantie für die Richtigkeit, Integrität oder Qualität dieser Inhalte. Die über die Website bereitgestellten Informationen richten sich nicht an Verbraucher:innen und dürfen nicht als Grundlage für private, medizinische, rechtliche oder finanzielle Entscheidungen herangezogen werden. Unter keinen Umständen haftet Avetta in irgendeiner Weise für Inhalte, die von Auftraggebern, Lieferanten oder Drittanbietern veröffentlicht oder bereitgestellt werden. Ausgeschlossen ist die Haftung unter anderem für Fehler oder Auslassungen in solchen Inhalten oder Verluste oder Schäden jeglicher Art, die durch die Nutzung solcher Inhalte entstehen, die auf der Website oder über die Avetta-Services veröffentlicht, per E-Mail versendet, übertragen oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden.
Avetta und von Avetta beauftragte Stellen behalten sich das Recht (aber nicht die Pflicht) vor, Inhalte nach eigenem Ermessen vorab zu prüfen und können die Veröffentlichung oder Übertragung verweigern sowie jegliche Inhalte entfernen, die auf der Website oder über die Avetta-Services verfügbar sind, wenn diese Inhalte gegen die vorliegende Vereinbarung verstoßen oder falsch, irreführend, ungesetzlich, schädlich, bedrohlich, missbräuchlich, belästigend, unerlaubt, verleumderisch, diskriminierend, vulgär, obszön, verleumderisch, die Privatsphäre anderer verletzend, hasserfüllt oder anderweitig anstößig sind. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Inhalten, die von Auftraggebern, Lieferanten oder Drittanbietern veröffentlicht bzw. zur Verfügung gestellt werden, selbst einschätzen und tragen müssen. Dies gilt auch für das Vertrauen auf die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Nützlichkeit solcher Inhalte.
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Avetta auf Ihre Kontoinformationen und Inhalte zugreifen, diese aufbewahren, speichern und offenlegen kann, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder Avetta in gutem Glauben davon ausgeht, dass ein solcher Zugriff, eine solche Aufbewahrung oder Offenlegung vernünftigerweise erforderlich ist, um: (a) gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen; (b) die vorliegende Vereinbarung durchzusetzen; (c) auf Vorwürfe im Zusammenhang mit der Verletzung der Rechte Dritter durch Inhalte zu reagieren; (d) Ihre Anfragen an den Kundenservice zu beantworten oder (e) die Rechte, das Eigentum oder die Sicherheit von Avetta, seinen Benutzer:innen und der Öffentlichkeit zu schützen. Avetta behält sich das Recht vor, Beschwerden oder gemeldete Verstöße gegen die vorliegende Vereinbarung zu untersuchen und sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die Avetta als angemessen erachtet, darunter die Meldung mutmaßlicher rechtswidriger Aktivitäten gegenüber Strafverfolgungsbehörden, Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten und die Offenlegung von Informationen, die für diese Stellen in Bezug auf Ihr Profil, Ihre Kontoinformationen, Ihre E-Mail-Adressen, Ihren Nutzungsverlauf, Ihre geposteten Materialien, Ihre IP-Adressen und Ihre Verkehrsinformationen erforderlich oder angemessen sind.
7. KUNDENINHALTE
In Bezug auf die Beziehung zwischen Avetta und dem Kunden ist der Kunde Inhaber aller Rechte, Eigentumsrechte und Rechtsansprüche an den Kundeninhalten. Sie gewähren Avetta hiermit eine nicht exklusive, übertragbare, voll bezahlte, weltweite, unwiderrufliche Lizenz und das Recht, Kundeninhalte zu nutzen, zu verändern, zu kopieren, zu reproduzieren, zu übertragen, unterzulizenzieren, zu indexieren, nachzubilden, zu aggregieren, zu veröffentlichen, anzuzeigen und zu verteilen, soweit dies für Avetta erforderlich ist, um (a) die Avetta-Services bereitzustellen, zu betreiben, zu verwalten, zu warten und zu optimieren, darunter das Hinzufügen neuer Funktionen zur Verbesserung der Benutzererfahrung und die Untersuchung und Behebung von Sicherheits- oder Integritätsproblemen im Zusammenhang mit den Avetta-Services, um (b) neue Technologien und Services für Avetta in Übereinstimmung mit der vorliegenden Vereinbarung zu entwickeln, um (c) Award-Programme, Rankings und damit verbundene Marketingaktivitäten durchzuführen und zu verwalten, darunter die Auswahl oder Identifizierung von Kandidat:innen oder Preisträger:innen, die Vergabe von Auszeichnungen und die Förderung und Bekanntmachung der Awards oder Auszeichnungen, und um (d) Avettas Verpflichtungen zu erfüllen und seine Rechte im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung auszuüben, jeweils ohne Beeinträchtigung Ihrer Rechte in Bezug auf Vertraulichkeit oder Datenschutz, die in den Abschnitten 13 bzw. 15 erläutert werden.
Darüber hinaus kann Avetta Daten zu Nutzung und Betrieb („Nutzungsdaten“) zur Erstellung statistischer Analysen und für Forschungs- und Entwicklungszwecke erfassen sowie zusammenstellen. Avetta kann Nutzungsdaten im Rahmen geltenden Rechts öffentlich zugänglich machen, sofern diese keine personenbezogenen Daten enthalten.
Wenn Sie Lieferant sind und Kundeninhalte (einschließlich der von Ihren Beschäftigten und anderen autorisierten Nutzer:innen übermittelten Daten) eingereicht haben, nehmen Sie zur Kenntnis, dass: (a) Kundeninhalte eingeschränkt zugängliche Daten und allgemein zugängliche Daten umfassen; (b) allgemein zugängliche Daten zur Unterstützung von Auftraggebern und Lieferanten verwendet werden, die nach potenziellen Bietern suchen; und (c) allgemein zugängliche Daten keine öffentlichen Daten sind, sondern passwortgeschützte Daten, die ausschließlich Avetta-Auftraggebern und -Lieferanten, die Teil des Avetta-Netzwerks sind, und unter bestimmten Umständen potenziellen Avetta-Auftraggebern zur Verfügung gestellt werden. Ferner nehmen Sie zur Kenntnis, dass:
Eingeschränkt zugängliche Daten unter zwei Gruppen fallen können: (i) Standard-Compliancedaten, auf die andere mit Ihrem Konto verknüpfte autorisierte Auftraggebernutzer:innen auf Ihrer „Auftraggeberliste“ zugreifen können (und ggf. Hauptauftragnehmer), und (ii) auftraggeberspezifische Compliancedaten, auf die nur der oder die autorisierte Auftraggebernutzer:in auf Ihrer Auftraggeberliste zugreifen kann, der oder die die spezifischen Anforderungen definiert hat (und ggf. Hauptauftragnehmer für diesen Auftraggeber). Beachten Sie unbedingt, dass die mit den Avetta-Produkten für Beschäftigte übermittelten Beschäftigtendaten in die Kategorie auftraggeberspezifischer Compliancedaten fallen und der Zugang zu diesen Daten auf den Auftraggeber beschränkt ist, der die Anforderungen für den Standortzugang festgelegt hat;
(b) Auftraggeber eine Verknüpfung mit Ihrem Konto herstellen können und Sie Ihre Auftraggeberliste jederzeit einsehen können, indem Sie sich bei Ihrem Konto anmelden;
(c) Sie jederzeit einen Auftraggeber zu Ihrer Auftraggeberliste hinzufügen oder von ihr entfernen können, indem Sie sich entweder an Avetta wenden oder die Website-Schnittstelle nutzen;
(d) Benutzer:innen von Auftraggebern, die nicht in Ihrer Auftraggeberliste aufgeführt sind, nicht auf Ihre eingeschränkt zugängliche Daten zugreifen können; und
(e) andere Lieferanten keinen Zugang zu Ihren eingeschränkt zugängliche Daten haben, sofern es sich bei Ihnen nicht um einen Unterauftragnehmer dieser Lieferanten handelt.
Avetta unternimmt wirtschaftlich angemessene Schritte, um die Kundeninhalte fehlerfrei zu erfassen, zu speichern und zugänglich zu machen. Indem Sie sich anmelden, oder auf Anfrage, erhalten Sie eine vollständige Kopie sämtlicher Audits, die Avetta in Bezug auf Sie durchgeführt hat, und zwar in der Form, die auch den mit Ihnen verknüpften Auftraggebern angezeigt wird. Es obliegt Ihrer Verantwortung, diese abgeschlossenen Audits zu prüfen und sicherzustellen, dass die darin enthaltenen Informationen vollständig und zutreffend sind sowie dies auch bleiben. Ferner erklären Sie sich damit einverstanden, Avetta unverzüglich über Fehler oder Auslassungen in Bezug auf Sie in den Inhalten zu informieren, die auf der Website oder über die Avetta-Services verfügbar sind.
Sie nehmen zur Kenntnis, dass die technische Verarbeitung und Übertragung der Website, einschließlich der Kundeninhalte, (a) Übertragungen über unterschiedliche Netzwerke und (b) Änderungen zur Anpassung an die technischen Anforderungen von Netzwerken oder Geräten beinhalten kann, über die die Verbindung hergestellt wird.
Avetta ist nicht verantwortlich für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen in Bezug auf Ihre Unterlagen oder Informationen, die Sie Avetta in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Avetta-Services nach Beendigung der vorliegenden Vereinbarung zur Verfügung stellen. Sofern Sie Avetta vor der Vernichtung Ihrer Daten nicht ausdrücklich schriftlich auffordern, Ihre Unterlagen an Sie zurückzusenden, kann Avetta diese ohne Rücksendung vernichten.
8. EIGENTUMSRECHTE VON AVETTA
Avetta (und seine Lizenzgeber, falls zutreffend) sind Inhaber sämtlicher Rechte, Eigentumsrechte und Rechtsansprüche, einschließlich aller zugehörigen Rechte an geistigem Eigentum, an den Avetta-Services (und der gesamten zugrunde liegenden Technologie, Software und Analytik), an sämtlichen von Avetta bereitgestellten Inhalten sowie sämtlichen Modellen, Methoden, Algorithmen, Entdeckungen, Erfindungen, Modifikationen, Anpassungen, Verbesserungen, Erweiterungen, Derivaten, Materialien, Ideen und anderen Arbeitsergebnissen, die in Verbindung mit den Avetta-Services oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Avetta-Services gemäß der vorliegenden Vereinbarung konzipiert, hervorgebracht oder hergestellt wurden.
Alle über die Avetta-Services angezeigten Marken, Logos und Dienstleistungsmarken sind eingetragene und nicht eingetragene Marken von Avetta, seinen verbundenen Unternehmen, Lizenzgebern oder anderen Dritten. Alle diese Marken, Logos und Dienstleistungsmarken sind Eigentum der jeweiligen Inhaber. Sie dürfen diese Marken nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Avetta oder dem Markeninhaber verwenden. Avetta behält sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte an den Avetta-Services und dem gesamten von Avetta bereitgestellten Inhalt vor. Die Avetta-Services und alle von Avetta bereitgestellten Inhalte, einschließlich Text, Design, Grafiken, Schnittstellen und Code sowie deren Auswahl und Anordnung, sind Eigentum von Avetta sowie seinen Lizenzgebern und sind durch US-amerikanische und internationale Urheberrechtsgesetze geschützt.
9. FEEDBACK
Avetta kann vor Ihnen bereitgestellte Kommentare, Vorschläge oder sonstiges Feedback in Bezug auf die Avetta-Services („Feedback“) unabhängig von anderen Verpflichtungen oder Ausschlussvereinbarungen zwischen den Parteien, die dieses Feedback betreffen, verwenden. Sie übertragen hiermit unwiderruflich sämtliche Rechte, Eigentumsrechte und Rechtsansprüche an Avetta. Avetta kann Ideen, Know-how, Konzepte, Techniken oder andere Rechte an geistigem Eigentum aller Art, die im Feedback enthalten sind, für jeden Zweck und ohne Zuschreibung an irgendeine Partei sowie ohne Entschädigung einer solchen Partei nutzen. Sie verzichten hiermit endgültig auf alle Ihre „Urheberpersönlichkeitsrechte“ an Feedback und erklären sich damit einverstanden, diese zu keinem Zeitpunkt geltend zu machen. Avetta ist der alleinige Eigentümer sämtlicher Änderungen oder Verbesserungen der Avetta-Services, die sich aus der Verwendung derartigen Feedbacks durch Avetta ergeben.
10. BETA- ODER TESTFUNKTIONEN
Avetta kann Ihnen ggf. bestimmte Produkte oder Funktionen („Beta-Services“) ausschließlich zu Testzwecken zur Verfügung stellen. Die Beta-Services werden ohne Gewähr in Bezug auf Mängel oder Funktion bereitgestellt und Avetta haftet nicht für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Beta-Services ergeben. Die Entscheidung zur Nutzung derartiger Beta-Services liegt in Ihrem alleinigen Ermessen.
11. IHRE ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN
Sie sichern zu, garantieren und erklären, dass:
- wenn Sie ein Lieferant sind, (i) Sie die vorliegende Vereinbarung ausschließlich für gewerbliche, geschäftliche oder berufliche Zwecke als spezialisierter Dienstleister abschließen und (ii) Ihre Nutzung der Avetta-Services und die Verarbeitung von Kundeninhalten (einschließlich aller darin enthaltenen personenbezogenen Daten) durch Avetta in Übereinstimmung mit der Vereinbarung nicht gegen die Rechte Dritter oder gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt;
- wenn Sie ein:e Beschäftigte:r, Besucher:in oder ein Vertreter:in des Kunden sind, es sich bei Ihnen um eine:n autorisierte:n Benutzer:in handelt und die von Ihnen hochgeladenen oder übermittelten Inhalte im Auftrag des Kunden hochgeladen oder übermittelt werden und damit als Kundeninhalte gelten;
- Sie gesetzlich berechtigt und befähigt sind, die vorliegende Vereinbarung abzuschließen und ihre Bedingungen einzuhalten;
- Sie die Avetta-Services ausschließlich zu rechtmäßigen Zwecken und in Übereinstimmung mit der vorliegenden Vereinbarung und sämtlichen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien nutzen;
- die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen wahrheitsgemäß sowie fehlerfrei sind und Sie berechtigt sind, diese Informationen zur Verfügung zu stellen;
- wenn Sie nicht Eigentümer:in der Informationen sind, die auf die Website geladen werden, Sie dafür garantieren, dass Sie die volle Zustimmung des Eigentümers haben, den vorliegenden Bestimmungen in seinem Namen zuzustimmen, und dass Sie den Eigentümer vollständig über die vorliegenden Bestimmungen und ihre Folgen für den Eigentümer informiert haben; und
- Sie in dem Land, in dem Sie ansässig sind, als volljährig gelten und eine natürliche Person sind, die nach geltendem Recht befähigt ist, rechtsverbindliche Verträge im Namen der juristischen Person, die Sie vertreten, abzuschließen.
12. EINHALTUNG VON BESTIMMUNGEN ZUM INTERNATIONALEN HANDEL
Sie erklären, im Zusammenhang mit sämtlichen geschäftlichen Transaktionen, an denen Avetta beteiligt ist, und Avetta erklärt, im Zusammenhang mit allen geschäftlichen Transaktionen, an denen Sie beteiligt sind, weder direkt noch indirekt mit folgenden Stellen zusammenzuarbeiten oder diese zu nutzen:
- Regierungen von Ländern bzw. juristische Personen, Gruppen oder natürliche Person in Ländern, die wirtschaftlichen Sanktionen des Office of Foreign Assets Control, Department of the Treasury („OFAC“) oder einer anderen staatlichen Stelle unterliegen („Länder unter Embargo“); und
- sämtliche Regierungen von Ländern bzw. juristische Personen, Gruppen oder natürliche Person, die auf der „List of Specially Designated Nationals and Blocked Persons“ des OFAC oder ähnlichen von einer staatlichen Stelle geführten Listen genannt werden („sanktionierte Partei“).
Sie und Avetta erklären und garantieren, dass Sie und Avetta Folgendes nicht sind:
- eine sanktionierte Partei;
- im Besitz oder unter der Kontrolle einer sanktionierten Partei bzw. für oder im Auftrag einer sanktionierten Partei tätig; oder
- direkt oder indirekt Eigentum eines Landes unter Embargo bzw. von diesem kontrolliert werden oder in dessen Namen handeln.
Die vorliegende Vereinbarung endet automatisch, wenn Sie oder Avetta eine sanktionierte Partei werden oder zu einer sanktionierten Partei oder einem Land unter Embargo gehörig werden, unter deren bzw. dessen Kontrolle geraten oder deren bzw. dessen Eigentum werden.
13. VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN
Als vertrauliche Informationen von Avetta gelten (a) alle Informationen, auf die der Kunde Zugriff erhält oder die er in Bezug auf andere Lieferanten oder Auftraggeber erhält und (b) alle Informationen, wie Geschäfts- und Marketingpläne, Technologie- und technische Informationen, Produktpläne und -designs sowie Geschäftsprozesse, die von Avetta offengelegt oder als Ergebnis der Bereitstellung der Avetta-Services durch Avetta bekannt gegeben werden. Nicht als vertrauliche Informationen von Avetta gelten Informationen, die (i) allgemein öffentlich bekannt sind oder bekannt gemacht werden können, ohne dass dies einen Verstoß gegen eine Avetta oder einem Auftraggeber oder Lieferanten geschuldete Verpflichtung darstellt, (ii) dem Kunden vor der Offenlegung durch Avetta oder einen Auftraggeber oder Lieferanten bekannt waren, (iii) von einem Dritten erhalten wurden, ohne dass dies einen Verstoß gegen eine Avetta oder einem Auftraggeber oder Lieferanten geschuldete Verpflichtung darstellt, oder (iv) unabhängig vom Kunden ohne Bezugnahme auf vertrauliche Informationen von Avetta entwickelt wurden.
Sie dürfen vertrauliche Informationen von Avetta zu keinem anderen Zweck als für Ihre legitimen internen Geschäftszwecke nutzen oder offenlegen, sofern dies erforderlich ist, um die Vorteile der Avetta-Services, die Avetta Ihnen bereitstellt, zu nutzen. Sie wenden das gleiche Maß an Sorgfalt wie beim Schutz Ihrer eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art an (mindestens jedoch angemessene Sorgfalt). Sie beschränken den Zugriff auf vertrauliche Informationen von Avetta auf die autorisierten Benutzer:innen und das autorisierte Personal, die bzw, das diesen Zugriff für Zwecke benötigen, die der vorgesehen Nutzung der Ihnen von Avetta zur Verfügung gestellten Avetta-Services entsprechen.
Als vertrauliche Informationen des Kunden gelten geschützte, nicht öffentliche Informationen des Kunden, darunter Business- und Marketingpläne, Technologie- und technische Informationen, Produktpläne und -designs sowie Geschäftsprozesse, die der Kunde im Rahmen der Bereitstellung der Avetta-Services gegenüber Avetta offenlegt. Nicht als vertrauliche Informationen des Kunden gelten Informationen, die (i) der Öffentlichkeit ohne Verletzung einer dem Kunden geschuldeten Verpflichtung allgemein bekannt sind oder werden, (ii) Avetta vor ihrer Offenlegung durch den Kunden bekannt waren oder (iii) ohne Verletzung einer dem Kunden geschuldeten Verpflichtung von einem Dritten erhalten wurden. Avetta wendet das gleiche Maß an Sorgfalt wie beim Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art an (mindestens jedoch angemessene Sorgfalt). Avetta kann vertrauliche Informationen des Kunden für legitime Geschäftszwecke von Avetta offenlegen, die für die Bereitstellung der Avetta-Services erforderlich sind. Avetta beschränkt den Zugriff auf vertrauliche Informationen des Kunden auf Mitarbeitende, Personal und externe Dienstleister von Avetta, die den Zugriff auf die vertraulichen Informationen des Kunden zur Bereitstellung der Avetta-Services benötigen, sowie auf andere Auftraggeber oder Lieferanten, die laut der vorliegenden Vereinbarung das Recht haben, auf Kundeninhalte zuzugreifen.
Ungeachtet des Vorstehenden können vertrauliche Informationen (vertrauliche Informationen von Avetta/vertrauliche Informationen des Kunden), die von der empfangenden Partei im Rahmen eines rechtlichen Verfahrens offengelegt werden müssen, offengelegt werden, jedoch nur im erforderlichen Umfang und vorausgesetzt, dass die offenlegende Partei so schnell wie möglich und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorab informiert wird und die zur Offenlegung verpflichtete empfangende Partei in angemessener Weise bei sämtlichen Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen im Rahmen des Verfahrens mit der offenlegenden Partei zusammenarbeitet.
14. DATENSICHERHEIT
Avetta gewährleistet die folgenden Mindestsicherheitsmaßnahmen: (a) angemessene technische, physische, administrative und organisatorische Kontrollen zur Wahrung der Vertraulichkeit, Sicherheit und Integrität der vertraulichen Informationen des Kunden, (b) Systeme und Verfahren zur Erkennung und Verhinderung von Angriffen, des Eindringens in Systeme sowie von Systemausfällen sowie für die entsprechende Reaktion und regelmäßige Tests sowie die Überwachung der Wirksamkeit dieser Systeme und Verfahren, einschließlich Schwachstellenscans und Penetrationstests, (c) ein Team von Mitarbeitenden, das für die Umsetzung und die Aufrechterhaltung von Sicherheitskontrollen zuständig ist und (d) eine jährliche Bewertung der Risiken, die zu einer unbefugten Offenlegung, einem Missbrauch, einer Änderung, einer Vernichtung oder einer anderen Kompromittierung der vertraulichen Informationen des Kunden führen können, sowie der Angemessenheit der Systeme und Verfahren, die zur Minderung dieser Risiken eingesetzt werden. Die Avetta-Services werden gegenwärtig in Rechenzentren von Drittanbietern in den USA, Kanada, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, Irland oder Australien gehostet und sind auf Hochverfügbarkeit, Geschäftskontinuität und Notfallwiederherstellung ausgelegt. Auf Anfrage stellt Avetta Ihnen seinen unabhängigen SOC-2-Typ-II-Auditbericht und seine Zertifizierungen gemäß SO/IEC 27001:2013, 27017:2015, 27018:2019, 27701:2019 und/oder 22301:2019 zur Verfügung. Diese gelten als Antwort auf Anfragen nach Sicherheitsinformationen von Avetta.
Wenden Sie sich bei Verdacht auf einen Sicherheitsvorfall unverzüglich an infosec@avetta.com.
15. DATENSCHUTZ
Die Informationen, die Avetta auf der Website und über die Avetta-Services erfasst, unterliegen der Datenschutzrichtlinie von Avetta („Datenschutzrichtlinie“), die hier abrufbar ist: Datenschutzrichtliniey.
Wenn Sie ein Lieferant sind, erklären sich damit einverstanden, dass (i) Avetta personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der Ergänzung zur Datenverarbeitung („DPA“, Data Processing Addendum) verarbeitet, die unter ergänzung zur Datenverarbeitung verfügbar ist und durch Bezugnahme hierin aufgenommen wird, und (ii) Sie Ihre gesamten Verpflichtungen gemäß der DPA einhalten müssen, darunter die Verpflichtung, über sämtliche erforderlichen Zustimmungen und Mitteilungen zu verfügen, die für eine gesetzeskonforme Übertragung personenbezogener Daten an Avetta erforderlich sind.
Wenn Sie ein:e Einzelnutzer:in sind (Adminsitratorbenutzer:in, Beschäftigte:r, Besucher:in oder andere Arten autorisierter Kundenbenutzer:innen), erklären Sie sich damit einverstanden, dass:
- nach Erhalt Ihrer personenbezogenen Daten von Ihnen oder dem Kunden Avetta Ihre personenbezogenen Daten gemäß den zwischen Avetta und dem Kunden vereinbarten Bestimmungen zur Datenverarbeitung verarbeitet und, wenn der Kunde ein Lieferant ist, die Bestimmungen unter ergänzung zur Datenverarbeitung abrufbar sind;
- Sie nur dann personenbezogene Daten auf Avetta und/oder die Website hochladen oder über diese übermitteln dürfen, wenn Sie eine gültige Zustimmung des Inhabers der Daten erhalten haben, wie in der vorliegenden Vereinbarung dargelegt;
- Ihre personenbezogenen Daten an den Kunden, die mit dem Konto des Kunden verknüpften Auftraggeber und Hauptauftragnehmer (wenn der Kunde ein Lieferant ist) sowie an die verbundenen Unternehmen und Dienstleister von Avetta zum Zweck der Bereitstellung der Avetta-Services übermittelt werden;
- Ihre personenbezogenen Daten in andere Länder als Ihr Wohnsitzland übertragen und dort gespeichert werden können, in denen das Schutzniveau der personenbezogenen Daten von dem in Ihrem Land vorhandenen abweichen kann und daher die Daten für ausländische Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und nationale Sicherheitsbehörden in der Gerichtsbarkeit, in der sie gespeichert sind, zugänglich sein können;
- wir nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung Sprachdaten erfassen können, wenn Sie sich an unseren Kundendienst wenden; und
- wenn Sie ein:e Beschäftigte:r oder ein:e Besucher:in sind, Avetta sensible Daten von Ihnen zum Zweck der Bereitstellung der Avetta-Services für den Kunden (bei dem es sich um Ihren Arbeitgeber oder den Eigentümer/Betreiber des von Ihnen besuchten Standorts handelt) erfassen kann. Die Erfassung sensibler Daten wird vom Kunden für seine eigenen Zwecke oder zur Erfüllung der Anforderungen anderer Auftraggeberunternehmen, mit denen der Kunde zusammenarbeitet, durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben. So kann der Kunde Avetta beispielsweise anweisen, die Ergebnisse von Drogentests und Identifikationsdaten seiner Beschäftigten und Besucher:innen zu erfassen, bevor diese einen Einsatzort besuchen können. DURCH DIE ÜBERMITTLUNG SENSIBLER DATEN ERKLÄREN SIE SICH MIT DER VERARBEITUNG DIESER DATEN DURCH AVETTA EINVERSTANDEN. SOLLTEN SIE SICH DAFÜR ENTSCHEIDEN, KEINE SENSIBLEN DATEN ZU ÜBERMITTELN (ODER ZU EINEM SPÄTEREN ZEITPUNKT DIE LÖSCHUNG DER DATEN BEI AVETTA ZU BEANTRAGEN), SIND SIE MÖGLICHERWEISE NICHT BERECHTIGT, FÜR DEN KUNDEN UND/ODER DESSEN AUTRAGGEBERUNTERNEHMEN TÄTIG ZU WERDEN. Weitere Informationen erhalten Sie vom Kunden (Ihrem Arbeitgeber oder dem Eigentümer/Betreiber des Einsatzorts).
SIE ERKLÄREN SICH AUSDRÜCKLICH DAMIT EINVERSTANDEN, IM ZUSAMMENHANG MIT IHRER NUTZUNG DER AVETTA-SERVICES KEINE SENSIBLEN DATEN ÜBER EINE PERSON AUF AVETTA UND/ODER DIE WEBSITE HOCHZULADEN ODER ÜBER DIESE ZU ÜBERMITTELN, OHNE ZUVOR DIE GEMÄSS ANWENDBAREM DATENSCHUTZRECHTS GÜLTIGE, SCHRIFTLICHE EINWILLIGUNG DER BETREFFENDEN PERSON EINGEHOLT ZU HABEN.
Sie können auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen, diese korrigieren oder aktualisieren, Fragen zur Datenschutzrichtlinie von Avetta oder anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Erfassung, der Verwendung, dem Schutz oder der Offenlegung Ihrer personenbezogenen Daten durch Avetta stellen bzw. entsprechende Bedenken äußern, Fragen zur Sammlung, Verwendung, Offenlegung oder Speicherung personenbezogener Daten durch Serviceanbieter von Avetta stellen oder Ihre Zustimmung zur fortgesetzten Verwendung und Offenlegung Ihrer personenbezogenen Daten zurückziehen, indem Sie sich über die in der Datenschutzrichtlinie von Avetta angegebenen Kontaktdaten an Avetta wenden. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte als betroffene Person finden Sie in der Datenschutzrichtlinie.
Bitte beachten Sie, dass Ihre personenbezogenen Daten, auf die Lieferanten und Auftraggeber über die Avetta-Services zugreifen, von diesen Dritten gemäß ihren eigenen Datenschutzrichtlinien und -verfahren behandelt werden. Avetta ist nicht verantwortlich für die Handlungen und Unterlassungen dieser Dritten.
16. SCHADENERSATZ FÜR ANSPRÜCHE DRITTER
Avetta verteidigt den Kunden gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren, die gegen den Kunden von Dritten vorgebracht werden, laut denen die Nutzung der Avetta-Services in Übereinstimmung mit der vorliegenden Vereinbarung das eingetragene Patent, das Urheberrecht oder das Markenrecht solcher Dritter verletzt oder missbraucht (jeweils ein „Anspruch gegen den Kunden“), und stellt den Kunden von jeglichem Schadenersatz frei, zu dem der Kunde letztinstanzlich verpflichtet wird, und übernimmt angemessene Anwaltsgebühren und -kosten, die sich aus einem Anspruch gegen den Kunden ergeben, sowie Beträge, die der Kunde im Rahmen eines von Avetta schriftlich genehmigten Vergleichs für einen Anspruch gegen den Kunden gezahlt hat, vorausgesetzt, der Kunde (a) informiert Avetta unverzüglich schriftlich über den Anspruch gegen den Kunden, (b) überlässt Avetta die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs gegen den Kunden (ausgenommen den Fall, dass Avetta einen Anspruch gegen den Kunden nur dann beilegen darf, wenn Avetta den Kunden bedingungslos von jeglicher Haftung entbindet) und (c) gewährt Avetta jede angemessene Unterstützung (auf Kosten von Avetta). Der Kunde kann auf eigene Kosten und mit einem Anwalt seiner Wahl an dem Verfahren teilnehmen und dieses verfolgen. Wenn Avetta Kenntnis von einem Verletzungsanspruch oder einem Anspruch wegen widerrechtlicher Verwendung im Zusammenhang mit den Avetta-Services erhält, kann Avetta nach eigenem Ermessen und ohne Kosten für den Kunden (i) die Avetta-Services derart abändern, dass sie keinen Verstoß mehr darstellen bzw. nicht mehr als widerrechtlich gelten, (ii) eine Lizenz für die fortgesetzte Nutzung der Avetta-Services durch den Kunden in Übereinstimmung mit der vorliegenden Vereinbarung erwerben oder (iii) das Abonnement des Kunden mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen und dem Kunden alle im Voraus bezahlten Gebühren für die verbleibende Laufzeit des gekündigten Abonnements erstatten. Die oben genannten Verteidigungs- und Entschädigungsverpflichtungen gelten nicht, wenn (1) aus der Anschuldigung nicht eindeutig hervorgeht, dass sich der Anspruch gegen den Kunden auf Grundlage der Avetta-Services ergibt; (2) ein Anspruch gegen den Kunden aus der Nutzung oder Kombination der Avetta-Services oder eines Teils davon mit Software, Hardware, Daten oder Prozessen entsteht, die nicht von Avetta bereitgestellt werden, wenn die Avetta-Services oder deren Nutzung ohne eine solche Kombination keine Rechtsverletzung darstellen würden; oder (3) ein Anspruch gegen den Kunden aus Inhalten entsteht, die nicht von Avetta bereitgestellt werden, aus einer Anwendung, die nicht von Avetta stammt, oder aus einem Verstoß des Kunden gegen die vorliegende Vereinbarung.
Der Kunde verteidigt Avetta gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren, die von Dritten gegen Avetta vorgebracht werden und die sich aus (i) der Nutzung der Avetta-Services durch den Kunden ergeben, darunter Ansprüche, Klagen, Maßnahmen oder Verfahren Dritter, die sich aus dem Zugriff Dritter auf die Kundeninhalte ergeben, (ii) der Nutzung aller Inhalte oder des Vertrauens auf alle Inhalte, die über die Avetta-Services bereitgestellt werden, durch den Kunden ergeben oder (iii) der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten durch Avetta an seine Lieferanten und Auftraggeber, wie oben und in der Datenschutzrichtlinie von Avetta erläutert (jeweils ein „Anspruch gegen Avetta“), ergeben, und stellt Avetta von jeglichem Schadenersatz frei, zu dem Avetta letztinstanzlich verpflichtet wird, und übernimmt angemessene Anwaltsgebühren und -kosten, die aus einem Anspruch gegen Avetta entstehen, sowie Beträge, die von Avetta im Rahmen eines vom Kunden schriftlich genehmigten Vergleichs gezahlt werden, vorausgesetzt, Avetta (a) informiert den Kunden unverzüglich schriftlich über den Anspruch gegen Avetta, (b) überlässt dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs gegen Avetta (ausgenommen den Fall, dass der Kunde einen Anspruch gegen Avetta nur dann beilegen darf, wenn der Kunde Avetta bedingungslos von jeglicher Haftung entbindet) und (c) gewährt dem Kunden jede angemessene Unterstützung auf Kosten des Kunden. Avetta kann auf eigene Kosten und mit einem Anwalt seiner Wahl an dem Verfahren teilnehmen und dieses verfolgen. Die oben genannten Verteidigungs- und Entschädigungsverpflichtungen gelten nicht, wenn eine Forderung gegen Avetta aus einer Verletzung dieser Vereinbarung durch Avetta resultiert.
17. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTEN AVETTA ODER SIE IN KEINEM FALL FÜR VERLUST DER NUTZUNG, ENTGANGENEN UMSATZ ODER GEWINN ODER DATENVERLUST ODER FÜR FOLGESCHÄDEN, EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, SONDERSCHÄDEN ODER STRAFSCHADENSERSATZ, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE SICH AUS VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER AUF ANDERE WEISE ERGEBEN UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESER SCHADEN VORHERSEHBAR WAR ODER AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. MIT DER AUSNAHME IHRER HAFTUNG FÜR SCHADENERSATZVERPFLICHTUNGEN ÜBERSTEIGEN WEDER AVETTAS NOCH IHRE GESAMTHAFTUNG, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG ERGIBT, DIE BETRÄGE, DIE TATSÄCHLICH VON IHNEN IN DEM 12-MONATIGEN ZEITRAUM UNMITTELBAR VOR DEM EREIGNIS, DAS ZU EINER DERARTIGEN HAFTUNG FÜHRT, AN AVETTA GEZAHLT WURDEN ODER AN AVETTA FÄLLIG SIND.
Da einige Staaten/Gerichtsbarkeiten den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung für Folgeschäden oder Sonderschäden nicht zulassen, gilt die vorstehende Einschränkung unter Umständen nicht für Sie. Für den Fall, dass Sie mit einem Teil der Avetta-Services unzufrieden sein sollten, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel darin besteht, die Avetta-Services nicht weiter zu nutzen.
18. HÖHERE GEWALT
Ungeachtet gegenteiliger Angaben hierin gelten weder Sie noch Avetta als in Verzug mit einer Bestimmung der vorliegenden Vereinbarung oder haften einander oder Dritten gegenüber für Verzögerungen, Fehler, Leistungsausfälle oder -unterbrechungen aufgrund von Naturereignissen, Krieg, Aufständen, Terrorakten, Unruhen, Boykotten, Streiks, Unterbrechung der Stromversorgung, Unterbrechung des Internet- oder Kommunikationsdienstes, Arbeitskämpfen oder inneren Unruhen, Handlungen anderer Personen, die nicht unter ihrer Kontrolle stehen, oder anderen vergleichbaren Ursachen.
19. KEINE GARANTIEN
SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS AVETTA KEINE GEWÄHRLEISTUNG, GARANTIE ODER ZUSICHERUNG JEGLICHER ART ÜBERNIMMT, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER AUF ANDERE WEISE, UND AVETTA IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN ABLEHNT, DIE GESETZLICH VORGESCHRIEBEN SIND, EINSCHLIESSLICH SOLCHER, DIE SICH AUF DIE MARKTGÄNGIGKEIT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DIE GENAUIGKEIT, DIE RICHTIGKEIT, DIE VOLLSTÄNDIGKEIT ODER DIE ÜBEREINSTIMMUNG MIT DER BESCHREIBUNG BEZIEHEN, UND ALLER GEWÄHRLEISTUNGEN, GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN, DIE SICH AUS EINEM HANDELSVERLAUF, EINER NUTZUNG ODER EINEM HANDELSBRAUCH ERGEBEN. ALLE VON AVETTA IM RAHMEN DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG BEREITGESTELLTEN SERVICES WERDEN OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IM JEWEILIGEN ZUSTAND BEREITGESTELLT.
Sie erklären sich zudem damit einverstanden, dass Ihre Nutzung der Avetta-Services keine Garantie für Ihre Einstellung oder Akzeptanz durch einen Auftraggeber oder Lieferanten von Avetta darstellt. Ihre Interaktionen mit anderen Mitgliedern des Avetta-Netzwerks unterliegen ausschließlich Ihrer Verantwortung. Avetta ist nicht verantwortlich und lehnt hiermit jegliche Verantwortung oder Haftung in Bezug auf Interaktionen oder Streitigkeiten zwischen Ihnen und Auftraggebern oder Lieferanten von Avetta ab.
20. ERKLÄRUNG IN BEZUG AUF COMPLIANCE-INFORMATIONEN
Avetta stellt Ihnen ggf. Compliance-Informationen zur Verfügung, wenn Sie die Avetta-Services implementieren und bereitstellen. Derartige Compliance-Informationen werden nur zu Informationszwecken angeboten und Avetta garantiert in keiner Weise die Fehlerfreiheit, Rechtmäßigkeit oder Vollständigkeit der Compliance-Informationen. Avetta ist nicht verpflichtet, Sie über Änderungen an Compliance-Informationen oder rechtliche bzw. regulatorische Änderungen zu informieren. Compliance-Informationen können je nach Gerichtsbarkeit variieren. Sie erklären sich damit einverstanden, (a) die volle Verantwortung für die Überprüfung der Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und rechtlichen Anwendbarkeit sämtlicher Compliance-Informationen zu übernehmen, bevor Sie solche Compliance-Informationen verwenden; (b) dass Avetta keine Haftung in Bezug auf Compliance-Informationen übernimmt; und (c) dass die Verwendung von oder das Vertrauen in Compliance-Informationen auf Ihr eigenes Risiko erfolgt.
21. GESETZESKONFORMITÄT
Sie müssen jederzeit alle geltenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, Regeln und Anordnungen einhalten, einschließlich aller geltenden Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen zur Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel. Sie dürfen sich nicht an Aktivitäten, Praktiken oder Verhaltensweisen beteiligen, die eine Straftat nach dem UK Modern Slavery Act 2015, dem Australian Modern Slavery Act 2018 (Cth) oder Division 270 oder Division 271 des Australian Criminal Code Act von 1995 (Cth) darstellen würden, wenn diese Aktivitäten, Praktiken oder Verhaltensweisen in England, Wales oder Australien durchgeführt würden. Sie erklären, dass Sie nicht wegen Straftaten im Zusammenhang mit Sklaverei und Menschenhandel verurteilt wurden oder Gegenstand eines Ermittlungs-, Untersuchungs- oder Vollstreckungsverfahrens in Bezug auf Straftaten oder mutmaßliche Straftaten im Zusammenhang mit Sklaverei und Menschenhandel waren.
22. MITTEILUNGEN, BERECHTIGUNGEN UND GENEHMIGUNGEN
Alle rechtlichen Mitteilungen (z. B. zu mutmaßlichen Datenschutzverletzungen oder zur Kündigung der Vereinbarung), Berechtigungen und Genehmigungen, die im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung erfolgen, sind per E-Mail an die von der anderen Partei für diese Zwecke angegebene E-Mail-Adresse zu senden und gelten mit der Absendung als übermittelt bzw. erteilt. Richten Sie Mitteilungen an Avetta an legal@avetta.com. Mitteilungen an Sie werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die Sie Avetta im Kundenprofil zur Verfügung stellen. Wenn Sie keine gültige E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen oder eine zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse löschen, kann Avetta Mitteilungen im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung auf jede andere geeignete Art übermitteln.
23. ERGÄNZUNGEN UND ÄNDERUNGEN
Avetta behält sich das Recht vor, die vorliegende Vereinbarung (einschließlich aller Dokumente, die durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen wurden) jederzeit nach eigenem Ermessen abzuändern, indem auf dieser Seite eine aktualisierte Version veröffentlicht wird. Avetta unternimmt angemessene Schritte, um den Kunden per E-Mail oder durch einen auf der Website angezeigten Hinweis über die Änderungen zu informieren. Die aktualisierte Version gilt als angenommen und tritt 30 Tage nach der entsprechenden Mitteilung in Kraft, es sei denn, der Kunde setzt Avetta in schriftlicher Form über seine Ablehnung der Änderungen in Kenntnis. Im Falle einer Ablehnung oder wenn keine rechtzeitige Benachrichtigung durch Avetta erfolgt, bleibt die aktuelle Version in Kraft, und die aktualisierte Version wird für den Kunden bei der Verlängerung des zu diesem Zeitpunkt laufenden Abonnements wirksam bzw. wenn Sie ein Upgrade durchführen oder zusätzliche Dienste abonnieren, nachdem die aktualisierte Version veröffentlicht wurde. Ihre fortgesetzte Nutzung der Avetta-Services nach dem genannten Datum des Inkrafttretens solcher Änderungen bedeutet Ihr Einverständnis mit der aktualisierten Vereinbarung.
24. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND; SCHIEDSVERFAHREN
Unter welches Recht Streitigkeiten oder Klagen fallen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, und welche Gerichte für solche Streitigkeiten oder Klagen zuständig sind, hängt davon ab, wo Sie ansässig sind:
Avetta und Sie erkennen die Gültigkeit des oben genannten geltenden Rechts unter Ausschluss der Wahl des Gerichtsstands und des Kollisionsrechts sowie mit der ausschließlichen Zuständigkeit der oben genannten Gerichte an. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Der Uniform Computer Information Transactions Act ist auf die vorliegende Vereinbarung nicht anwendbar. SIE VERZICHTEN AUSDRÜCKLICH AUF DAS RECHT, SICH AUF EIN ANDERES RECHT ZU BERUFEN ODER DIE ANWENDUNG EINES ANDEREN RECHTS FÜR DEN ABSCHLUSS, DIE ERFÜLLUNG, DIE NICHTERFÜLLUNG, DIE KÜNDIGUNG ODER DAS ERLÖSCHEN DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG ZU FORDERN.
IM FALL VON STREITIGKEITEN ZWISCHEN IHNEN UND AVETTA, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AVETTA-SERVICES ENTSTEHEN, KÖNNEN SIE ODER AVETTA SICH DAFÜR ENTSCHEIDEN, DIESE DURCH EIN BINDENDES SCHIEDSVERFAHREN BEIZULEGEN, WIE NACHFOLGEND ERLÄUTERT, STATT VOR GERICHT VERHANDELN ZU LASSEN, SOFERN DIES GESETZLICH ZULÄSSIG IST. SÄMTLICHE FORDERUNGEN (MIT AUSNAHME VON FORDERUNGEN, BEI DENEN DIE GÜLTIGKEIT ODER DURCHSETZBARKEIT DIESER SCHIEDSVEREINBARUNG ANGEFOCHTEN WIRD, EINSCHLIESSLICH DES VERZICHTS AUF SAMMELKLAGEN) KÖNNEN DURCH EIN VERBINDLICHES SCHIEDSVERFAHREN BEIGELEGT WERDEN, WENN EINE SEITE DIES BEANTRAGT. DIES BEDEUTET, DASS KEINE DER PARTEIEN DAS RECHT HAT, SOLCHE FORDERUNGEN VOR GERICHT GELTEND ZU MACHEN ODER EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN ZU WÄHLEN. DAS WIEDERAUFNAHME- UND BERUFUNGSRECHT IST BEI SCHIEDSVERFAHREN EINGESCHRÄNKT.
Verzicht auf Sammelklagen
SOFERN GESETZLICH ZULÄSSIG, MUSS DAS SCHIEDSVERFAHREN AUF EINZELBASIS ERFOLGEN. DAS BEDEUTET, DASS WEDER SIE NOCH WIR FORDERUNGEN IN EINEM SCHIEDSVERFAHREN DURCH ODER GEGEN ANDERE NUTZER:INNEN ZUSAMMENFÜHREN ODER KONSOLIDIEREN, GERICHTLICH VERHANDELN LASSEN ODER FORDERUNGEN ALS VERTRETER ODER MITGLIED EINER GRUPPE ODER ALS BEAUFTRAGTER MIT GENERALVOLLMACHT SCHLICHTEN DÜRFEN.
Die Gültigkeit und Wirkung des Verzichts auf Sammelklagen kann ausschließlich gerichtlich (und nicht durch eine:n Schlichter:in) bestimmt werden. Selbst wenn sich alle Parteien dafür entschieden haben, eine Forderung vor Gericht verhandeln zu lassen, können Sie oder Avetta ein Schiedsverfahren in Bezug auf jegliche Forderung wählen, die von einer neuen Partei erhoben wird, oder auf neue Forderungen, die im weiteren Verlauf des Gerichtsverfahrens geltend gemacht werden.
Anwendbares Recht und Schiedsordnung
Die Bestimmungen für Schiedsverfahren unterliegen dem Federal Arbitration Act („FAA“). Das Schiedsverfahren darf nur mit Judicial Arbitration and Mediation Services, Inc („JAMS“) erfolgen. Das Schiedsverfahren unterliegt der Schiedsordnung in der vorliegenden Schiedsvereinbarung und den Verfahren von JAMS, wobei im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der vorliegenden Vereinbarung und den Verfahren von JAMS die Regeln der vorliegenden Schiedsvereinbarung gelten. Sollten sich die Verfahren von JAMS nach der Klageeinreichung ändern, gelten die Verfahren, die zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage in Kraft waren.
Gebühren und Kosten
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten für Rechtsstreitigkeiten oder die Schlichtung im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung, einschließlich Kosten im Zusammenhang mit Anwaltsgebühren, Einreichungsgebühren, Verfahren oder Reisen. Die Parteien teilen sich zu gleichen Teilen die Gebühren und Spesen des Schlichters bzw. der Schlichterin sowie die Kosten für Einrichtungen von Dritten, die für Schiedsverhandlungen verwendet werden.
Anhörungen und Entscheidungen
Die Anhörungen im Rahmen des Schiedsverfahrens erfolgen in Houston, Texas, USA. Es wird ein einziger Schlichter bzw. eine einzige Schlichterin ernannt. Der Schlichter bzw. die Schlichterin muss: (i) das gesamte anwendbare Sachrecht befolgen, es sei denn, dieses steht in Konflikt mit dem FAA, (ii) die geltenden Verjährungsfristen befolgen, (iii) gültige Privileg-Ansprüche einhalten und (iv) eine schriftliche Entscheidung mit den Gründen für den Schiedsspruch ausstellen.
Die Entscheidung des Schlichters bzw. der Schlichterin ist endgültig und bindend, sofern der FAA keine Überprüfung zulässt. Übersteigt der Streitwert 100.000 USD haben Sie und Avetta die Möglichkeit, Einspruch vor einem neuen Gremium aus drei Schlichter:innen einzulegen. Dem Revisionsgremium steht es völlig frei, den gesamten Schiedsspruch oder einen Teil davon zu bestätigen oder abzulehnen. Der Einspruch muss innerhalb von 30 Tagen nach Erteilung des ursprünglichen Schiedsspruchs bei der Schiedsstelle eingereicht werden. Die Einspruch erhebende Partei trägt alle anfallenden Revisionskosten, sofern das Revisionsgremium im Rahmen seines Schiedsspruchs nichts anderes bestimmt. Jeder Schiedsspruch kann vor jedem zuständigen Gericht durchgesetzt werden (z. B. durch ein Urteil).
Andere Begünstigte dieser Bestimmung
Zusätzlich zu Ihnen und Avetta gelten die in diesen Schiedsbedingungen beschriebenen Rechte und Pflichten für die verbundenen Unternehmen von Avetta und die leitenden Angestellten, Geschäftsführer:innen und Mitarbeitenden von Avetta, für alle Dritten, die Mitangeklagte einer Klage sind, die dieser Schiedsbestimmung unterliegt, und für alle Inhaber:innen eines Gemeinschaftskontos und autorisierte Benutzer:innen von Konten des Kunden.
Fortbestehen dieser Bestimmung
Dieser Abschnitt überdauert: (a) die Schließung Ihres Kontos, (b) die freiwillige Zahlung Ihres Kontos oder eines Teils davon, (c) alle Gerichtsverfahren zur Einziehung von Ihnen geschuldeter Beträge und (d) jede Insolvenz Ihrerseits.
25. ENGLISCHE SPRACHE
Der offizielle Wortlaut dieser Vereinbarung ist die englische Sprache. Der englischsprachige Text ist in jeder Hinsicht maßgebend, ungeachtet einer nach den Gesetzen oder Vorschriften eines anderen Landes erforderlichen Übersetzung.
26. SONSTIGE BEGRIFFE
Sie und Avetta sind voneinander unabhängige Auftragnehmer. Durch die vorliegende Vereinbarung entsteht keine Partnerschaft, kein Franchise, kein Joint Venture, keine Agentur sowie kein treuhänderisches oder Beschäftigungsverhältnis mit der Beteiligung von Ihnen und Avetta. Sie dürfen Ihre Rechte oder Pflichten im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Avetta abtreten oder delegieren. Avetta kann seine Rechte aus dieser Vereinbarung abtreten, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Verkauf von Avetta, ob durch Fusion, Verkauf von Vermögenswerten, Aktienverkauf oder auf andere Weise. Darüber hinaus kann Avetta seine Verpflichtungen im Ganzen oder in Teilen über ein verbundenes Unternehmen oder einen Drittanbieter erfüllen. Sämtliche Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung, die ihrer Natur nach die Kündigung oder den Ablauf überdauern sollen, gelten auch nach Beendigung der vorliegenden Vereinbarung, beispielsweise Ihre Schadenersatzpflichten, Haftungsbeschränkungen, Vertraulichkeitverpflichtungen und das anwendbare Recht sowie entsprechende Gerichtsstand-Bestimmungen. Die in dieser Vereinbarung verwendeten Überschriften oder Bildunterschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und werden nicht für die Konstruktion oder Auslegung einer Bestimmung der vorliegenden Vereinbarung verwendet. Die vorliegende Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Avetta in Bezug auf Ihre Nutzung der Avetta-Services dar und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Vorschläge oder Darstellungen in Bezug auf den Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung. Wenn es sich bei Ihnen um einen Auftraggeber handelt, hat die zwischen Ihnen und Avetta geschlossene Vereinbarung im Falle eines Konflikts Vorrang. Jede Bestimmung der vorliegenden Vereinbarung, die im Ganzen oder in Teilen für ungültig, gesetzeswidrig oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird aus der vorliegenden Vereinbarung gestrichen, soweit sie ungültig, gesetzeswidrig oder nicht durchsetzbar ist. Die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Die vorliegende Vereinbarung wird nicht zu Ungunsten einer der beiden Parteien ausgelegt, unabhängig davon, welcher Partner mehr Verantwortung für ihre Ausarbeitung trägt.
27. LANDESSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN
Die in Anlage 2 aufgeführten und hierin durch Bezugnahme aufgenommenen landesspezifischen Bestimmungen beziehen sich ausschließlich auf gesetzlichen Bestimmungen im angegebenen Land.
28. KOMMENTARE UND ANMERKUNGEN
Sämtliche rechtlich relevanten Mitteilungen (z. B. über mutmaßliche Datenschutzverletzungen oder die Kündigung der Vereinbarung oder die Stornierung von Aufträgen), Berechtigungen und Genehmigungen, die im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung bereitgestellt werden, werden gemäß Abschnitt 22 übermittelt.
Sämtliche Hinweise auf Urheberrechtsverletzungen müssen an den/die in unserer Urheberrechtsrichtlinie genannte:n Urheberrechtsbeauftragte:n gesendet werden, wie in der Richtlinie angegeben.
Anderes Feedback sowie Kommentare, Anfragen bezüglich technischem Support und sonstige Mitteilungen im Zusammenhang mit den Avetta-Services reichen Sie bitte hier ein.
ANLAGE 1
ABRECHNUNGS-, ERSTATTUNGS- UND VERLÄNGERUNGSRICHTLINIE
Die vorliegende Abrechnungs-, Erstattungs- und Verlängerungsrichtlinie gilt ausschließlich für Lieferanten.
GEBÜHREN UND ABGABEN FÜR AVETTA-SERVICES; VERLÄNGERUNG
AVETTA ERHEBT BEI DER ERSTMALIGEN ANMELDUNG FÜR DIE AVETTA-SERVICES EINE AKTIVIERUNGSGEBÜHR SOWIE EINE ABONNEMENTGEBÜHR.
OHNE KÜNDIGUNG IHRES ABONNEMENTS WIRD IHR KONTO UNTER FOLGENDEN UMSTÄNDEN AUTOMATISCH BELASTET:
- IHR ABONNEMENT WIRD AUTOMATISCH VERLÄNGERT UND IHR KONTO WIRD AUTOMATISCH ALLE 12 MONATE MIT EINER ABONNEMENTGEBÜHR BELASTET, BASIEREND AUF DEM DATUM, AN DEM SIE DEN AVETTA-SERVICE URSPRÜNGLICH ABONNIERT HABEN, ES SEI DENN, SIE WENDEN SICH AN AVETTA UND KÜNDIGEN IHR ABONNEMENT VOR DEM VERLÄNGERUNGSDATUM. BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIE VERLÄNGERUNGSRECHNUNG 30 TAGE VOR DEM VERLÄNGERUNGSDATUM AUSGESTELLT WIRD UND ALS VERLÄNGERUNGSMITTEILUNG AN SIE GILT.
- IHR KONTO WIRD IN FOLGENDEN FÄLLEN STETS AUTOMATISCH BELASTET:
- SIE AKTUALISIEREN IHR ABONNEMENT, INDEM SIE SICH MIT EINEM NEUEN AUFTRAGGEBER ODER HAUPTAUFTRAGNEHMER VERKNÜPFEN, EINEN NEUEN AUFTRAGGEBERSTANDORT HINZUFÜGEN, EIN NEUES GEWERBE AUSWÄHLEN, DAS ZU EINER ÄNDERUNG IHRER RISIKOEINSTUFUNG FÜHRT, ODER EIN NEUES PRODUKT ODER EINEN NEUEN SERVICE ZU IHREM ABONNEMENT HINZUFÜGEN
- IHR ABONNEMENT WIRD AKTUALISIERT, WENN EIN AUFTRAGGEBER SIE ZU SEINER LISTE GENEHMIGTER LIEFERANTEN HINZUFÜGT
- IHR ABONNEMENT WIRD AKTUALISIERT, WENN EIN AUFTRAGGEBER, MIT DEM SIE VERKNÜPFT SIND, EIN NEUES PRODUKT ODER EINEN NEUEN SERVICE ZU SEINEM ABONNEMENT HINZUFÜGT, WAS ZU EINER ÄNDERUNG IHRER RISIKOEINSTUFUNG FÜHRT
- EIN AUFTRAGGEBER, MIT DEM SIE NICHT VERKNÜPFT SIND, INFORMIERT AVETTA DARÜBER, DASS SIE TEIL DER LIEFERKETTE DIESES AUFTRAGGEBERS SIND
Sie können Ihr Konto jederzeit von der Liste genehmigter Lieferanten („Lieferantenliste“) eines Auftraggebers entfernen lassen, indem Sie sich an Avetta wenden. Der Auftraggeber wird dann darüber informiert, dass Sie die Streichung von der genehmigten Lieferantenliste des Auftraggebers beantragt haben. Ungeachtet des Vorstehenden erklären Sie sich damit einverstanden, dass jeder Auftraggeber von Avetta, der Teil des Avetta-Netzwerks ist, Ihr Konto zur Liste genehmigter Lieferanten des Auftraggebers hinzufügen kann. Dadurch wird eine Benachrichtigungs-E-Mail an Ihre:n Hauptbenutzer:in generiert, die darüber informiert, welcher Auftraggeber Sie wann zu seiner Liste genehmigter Lieferanten hinzugefügt hat. Wenn Sie Ihr Konto nicht mit diesem Auftraggeber verknüpfen möchten, können Sie Ihr Konto von der Liste genehmigter Lieferanten entfernen, indem Sie sich an Avetta wenden. Der Auftraggeber wird dann darüber informiert, dass Sie die Streichung von der genehmigten Lieferantenliste des Auftraggebers beantragt haben. Wenn Sie Avetta nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer derartigen Benachrichtigung darüber informieren, dass Sie von der Liste genehmigter Lieferanten eines Auftraggebers entfernt werden möchten, wird Ihr Konto automatisch wie oben erläutert belastet.
Wenn Sie ein Abonnement für eines der Beschäftigtenprodukte von Avetta („Beschäftigtenplattform“) besitzen, stellt Ihnen Avetta jährlich die Lizenzen für die Beschäftigtenplattform in Rechnung. Jede Lizenz ermöglicht einer/einem Beschäftigten den Zugriff auf die entsprechende Beschäftigtenplattform. Wenn während der Laufzeit eines Abonnements Lizenzen für die Beschäftigtenplattform durch Sie oder einen verknüpften Auftraggeber hinzugefügt werden, stellt Avetta Ihnen einen anteiligen Betrag auf Basis der Restlaufzeit des Abonnements in Rechnung. Sie können die Anzahl der Lizenzen bei jeder jährlichen Verlängerung des Abonnements anpassen. Die Abonnementgebühr wird entsprechend geändert. Zusätzlich zu den Lizenzgebühren fallen für die Nutzung bestimmter Funktionen der Beschäftigtenplattform zusätzliche Gebühren an oder es sind weitere Lizenzen erforderlich.
ZAHLUNG
Sofern nicht anderweitig von Avetta genehmigt, müssen Sie Avetta gültige, aktuelle und vollständige Kreditkarten- oder Bankkontodaten („Zahlungskonto“) und andere relevante gültige, aktuelle und vollständige Kontakt- und Rechnungsdaten zur Verfügung stellen. Bei Zahlungen per Kreditkarte (oder in Australien mit einer Debitkarte) kann eine entsprechende Bearbeitungsgebühr anfallen. Diese Gebühr wird nicht für andere Zahlungsmethoden (ACH, Banküberweisungen oder Debitkarten (außer in Australien)) oder in Fällen erhoben, in denen dies gesetzlich verboten ist. Laut Gesetz dürfen wir mit dieser Gebühr keinen Gewinn erzielen. Daher ist die Gebühr geringer als unsere Kosten für die Annahme von Kreditkartenzahlungen. SIE ERMÄCHTIGEN AVETTA HIERMIT, IHR ZAHLUNGSKONTO FÜR DIE OBEN GENANNTEN GEBÜHREN AN DEM TAG, AN DEM DIESE GEBÜHREN ANFALLEN, AUTOMATISCH ZU BELASTEN ODER ELEKTRONISCHE LASTSCHRIFTEN ÜBER DAS ACH-SYSTEM AUF IHR ZAHLUNGSKONTO ZU VERANLASSEN. FERNER ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS AVETTA IHRE ZAHLUNGSKONTOINFORMATIONEN SPEICHERT.
WENN SICH IHRE ZAHLUNGSKONTOINFORMATIONEN ÄNDERN, MÜSSEN SIE AVETTA KONTAKTIEREN, UM IHRE ZAHLUNGSKONTOINFORMATIONEN ZU AKTUALISIEREN.
Avetta kann Ihnen nach eigenem Ermessen Rechnungen über die fälligen Beträge ausstellen, statt die Zahlungen automatisch einzuziehen. Sie müssen sämtliche Rechnung innerhalb von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum begleichen.
Wenn Avetta Ihr Zahlungskonto nicht belasten kann oder Avetta, falls eine Rechnung ausgestellt wird, innerhalb von 30 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum keine Zahlung erhalten hat, kann Avetta, unbeschadet anderer Rechte und Rechtsmittel, die Avetta zustehen, (i) ohne Haftung Ihnen gegenüber Ihr Passwort, Ihr Konto und Ihren Zugriff auf alle oder einen Teil der Avetta-Services deaktivieren und Avetta ist nicht verpflichtet, einen oder alle Avetta-Services bereitzustellen, solange der fällige Restbetrag unbezahlt bleibt; und (ii) Zinsen auf solche unbezahlten Beträge zu einem Satz von 1,5 % pro Monat oder dem nach geltendem Recht zulässigen Höchstbetrag erheben, je nachdem, welcher Betrag ab dem Datum der Fälligkeit dieser Zahlung bis zum Datum der Zahlung niedriger ist. Darüber hinaus sind Sie für alle Kosten verantwortlich, die Avetta bei der Einziehung verspäteter Zahlungen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Anwaltskosten.
AUFTRAGGEBERPROGRAMM
Avetta bietet in bestimmten Fällen ein Programm an, bei dem sich ein Auftraggeber dafür entscheidet, die Registrierungs- und Abonnementgebühren mit ihm verknüpfter Lieferanten zu übernehmen bzw. Rabatte auf diese zu gewähren („Auftraggeberprogramm). Avetta bemüht sich, die mit Auftraggebern vereinbarten Bestimmungen beizubehalten. Beachten Sie jedoch, dass das Auftraggeberprogramm ausschließlich auf Wunsch von Auftraggebern, für die von diesen gewählte Dauer und für alle oder einen Teil der Lieferanten auf der Lieferantenliste des Auftraggebers, wie von diesem festgelegt, zur Verfügung gestellt wird.
EINBEHALTUNG VON STEUERN
Die Gebühren für die Avetta-Services verstehen sich zuzüglich Steuern. Sie tragen sämtliche Steuern im Zusammenhang mit Abonnementzahlungen (z. B. Umsatzsteuer, Gebrauchssteuer, GST, Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer oder andere ähnliche Steuern). Sofern Avetta gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu entrichten oder zu erheben, die Sie gemäß diesem Abschnitt tragen, stellt Avetta Ihnen eine Rechnung aus und Sie zahlen diesen Betrag, es sei denn, Sie haben Avetta eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung vorgelegt, die von der zuständigen Steuerbehörde genehmigt wurde. Von Zahlungen an Avetta werden keine Steuern abgezogen oder einbehalten, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, Avetta eine Kopie der entsprechenden Steuerbescheinigung vorzulegen. Damit belegen Sie, dass die Steuerzahlungen ordnungsgemäß im Namen von Avetta beglichen wurden.
Jedes Versäumnis Ihrerseits, Steuerzahlungen einzubehalten oder an die zuständigen Steuerbehörden zu übermitteln, das zu einer nachfolgenden Strafe, Zuschlägen oder Nichtanerkennung eines Steuerabzugsanspruchs führt, geht einzig zu Ihren Lasten und Sie müssen Avetta für alle Kosten, Ausgaben und Strafen, die Avetta aufgrund eines solchen Versäumnisses entstehen, entschädigen.
Ungeachtet des Vorstehenden trägt Avetta die Steuern allein, die Avetta auf der Grundlage seines Einkommens, seines Vermögens und seiner Beschäftigten auferlegt werden.
ERSTATTUNGSRICHTLINIE
Sofern nachstehend nicht anders angegeben, hat der Lieferant nur dann Anspruch auf Erstattung seiner Abonnementgebühren, wenn das Zahlungskonto des Lieferanten unzulässigerweise doppelt oder irrtümlich belastet wurde. Der Lieferant hat zum Beispiel Anspruch auf Erstattung einer Abonnementgebühr, wenn der Lieferant dieselbe Mitgliedschaft doppelt bezahlt oder wenn der Lieferant die Mitgliedschaft über ein Zahlungskonto bezahlt und außerdem einen Scheck über den Mitgliedschaftsbeitrag an Avetta sendet.
Die Abonnementgebühren werden erstattet, wenn der Lieferant sein Abonnement innerhalb von 7 Tagen nach der erstmaligen Nutzung der Avetta-Services kündigt und Avetta schriftlich davon in Kenntnis setzt. Aktivierungsgebühren sind nicht erstattungsfähig.
Nach Zahlung einer Gebühr für die Verlängerung eines Abonnements werden keine Erstattungen gewährt. Wenn Sie eine Beschäftigtenplattform abonniert haben, kann die Anzahl der Nutzerlizenzen für die Beschäftigtenplattform während des laufenden Abonnementzeitraums nicht verringert werden. Wenn der Lieferant sein Abonnement für die Avetta-Services nicht verlängern möchte, muss der Lieferant sich vor dem auf der Seite „Konto bearbeiten“ genannten Verlängerungsdatum des Mitgliedsabonnements mit Avetta in Verbindung setzen und die Deaktivierung der Mitgliedschaft beantragen.
Der Lieferant muss sicherstellen, dass die Kontakt-E-Mail-Adresse des Lieferanten korrekt und aktuell ist.
Erstattungen werden mit der gleichen Zahlungsmethode getätigt, die der Lieferant verwendet hat. Wenn der Lieferant beispielsweise eine Kreditkarte zur Zahlung verwendet hat,erfolgen Erstattungen (soweit zutreffend) an dieselbe Kreditkarte.
ANLAGE 2
LANDESSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN
Australien
Wenn Sie in Australien ansässig sind, wird Abschnitt 19 „Keine Garantien“ der vorliegenden Vereinbarung durch Folgendes ersetzt:
19. GARANTIEN
NICHTS IN DIESER VEREINBARUNG SCHLIESST EINE BEDINGUNG, GARANTIE, EIN RECHT ODER EINE HAFTUNG AUS, DIE IN DER VEREINBARUNG IMPLIZIERT ODER GESETZLICH GESCHÜTZT IST (EINSCHLIESSLICH ALLER ANWENDBAREN GARANTIEN GEMÄSS AUSTRALISCHEM VERBRAUCHERRECHT), SOWEIT DIE VEREINBARUNG ODER EINE BESTIMMUNG DER VEREINBARUNG DURCH EINEN DERARTIGEN AUSSCHLUSS BZW. EINE ENTSPRECHENDE EINSCHRÄNKUNG ODER ABÄNDERUNG UNGÜLTIG, GESETZESWIDRIG ODER NICHT DURCHSETZBAR WÜRDE (NICHT AUSSCHLIESSBARE RECHTE). VORBEHALTLICH DER NICHT AUSSCHLIESSBAREN RECHTE IST JEDE BEDINGUNG, GARANTIE, GEWÄHRLEISTUNG, ZUSICHERUNG, JEDES RECHT ODER JEDE HAFTUNG, DIE ANDERNFALLS IM VERTRAG IMPLIZIERT ODER GESETZLICH GESCHÜTZT WÄRE, AUSGESCHLOSSEN.
Sie erklären sich zudem damit einverstanden, dass Ihre Nutzung der Avetta-Services keine Garantie für Ihre Einstellung oder Akzeptanz durch einen Auftraggeber oder Lieferanten von Avetta darstellt. Ihre Interaktionen mit anderen Mitgliedern des Avetta-Netzwerks unterliegen ausschließlich Ihrer Verantwortung. Avetta ist nicht verantwortlich und lehnt hiermit jegliche Verantwortung oder Haftung in Bezug auf Interaktionen oder Streitigkeiten zwischen Ihnen und Auftraggebern oder Lieferanten von Avetta ab.
Western Australia, Australien
Wenn Sie in Western Australia ansässig sind, gibt Avetta den folgenden Hinweis in Bezug auf die Durchführung von Handbuch-Audits:
Avetta befolgt den Work Health and Safety Act 2020 (WA) (den „WA WHS Act“) bewusst und verfolgt die Entwicklung der Rechtslage in Western Australia. Avetta setzt kompetente Auditor:innen ein, die über entsprechende Ausbildung, Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse in Fragen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verfügen. Sämtliche Auditor:innen wurden bezüglich der jüngsten Änderungen des WA WHS Act geschult. Avetta verpflichtet sich zur Einhaltung des WA WHS Act.
Avetta bestätigt, dass sämtliche Handbuch-Audits und alle Beobachtungen nach Treu und Glauben und auf der Grundlage von Informationen erfolgen, die den Auditor:innen zum Zeitpunkt des Audits zur Verfügung standen. Alle Beobachtungen basieren auf den allgemeinen Gesundheits- und Sicherheitssystemen des Lieferanten und beziehen sich nicht auf einen spezifischen Standort oder Einsatzort. Diese Audits liefern zwar Informationen anhand einer Reihe von Kriterien. Diese Audits und eventuelle Beobachtungen sollten jedoch nicht als Darstellung aller möglichen Mängel oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf das Gesundheits- und Sicherheitssystem verstanden werden. Darüber hinaus sind diese Audits nicht dazu bestimmt, Gefahren und Risiken am Standort oder geeignete Abhilfemaßnahmen an einem bestimmten Einsatzort zu identifizieren. Das Audit basiert auf den Prozessen von Avetta und den vom Lieferanten in schriftlicher Form bereitgestellten Informationen. Avetta bestätigt, dass sich dieser Prozess nicht auf Inspektionen, Beobachtungen oder Audits am Standort erstreckt. Lieferanten werden an ihre eigenen Aufgaben und Pflichten gemäß dem WA WHS Act und den geltenden Vorschriften erinnert.
Brasilien
Wenn Sie in Brasilien ansässig sind, ist das Avetta-Unternehmen, das die vorliegende Vereinbarung abschließt, Avetta Do Brasil Tecnologia da Informação Ltda. und die Abrechnungs-, Erstattungs- und Verlängerungsrichtlinie von Avetta wird durch Folgendes ersetzt:
Die vorliegende Abrechnungs-, Erstattungs- und Verlängerungsrichtlinie gilt ausschließlich für Lieferanten.
GEBÜHREN UND ABGABEN FÜR AVETTA-SERVICES; VERLÄNGERUNG
WENN SIE DIE AVETTA-SERVICES ABONNIEREN, BERECHNET AVETTA DIE FOLGENDEN GEBÜHREN, DIE PER BOLETO BANCÁRIO ZU ZAHLEN SIND:
- Eine Registrierungsgebühr (Aktivierung) für die erstmalige Registrierung des Kontos im Avetta-System, enthalten im Gesamtbetrag der ersten Jahresgebühr und in derselben Boleto Bancário und Nota Fiscal.
- Eine Jahresgebühr für die Nutzung der Avetta-Services.
Beachten Sie, dass die Jahresgebühr von Avetta auf einer Risikobewertung basiert, die in zwei Momenten berechnet wird: (i) anfänglich, basierend auf Informationen, die der Lieferant selbst während des Registrierungsprozesses in der Phase der Service-Bewertung zur Verfügung stellt, wobei ein Boleto Bancário und eine Nota Fiscal entsprechend dieser Bewertung ausgestellt werden; und (ii) nach der internen Überprüfung dieser Informationen, basierend auf allgemeinen Compliance-Richtlinien und Anweisungen vom jeweiligen Auftraggeber im Netzwerk von Avetta. Falls sich beim zweiten Zeitpunkt ein größerer Unterschied in der Berechnung des Risikos ergibt, wird diese Differenz dem Lieferanten in Rechnung gestellt.
OHNE KÜNDIGUNG IHRES ABONNEMENTS WIRD IHR KONTO UNTER FOLGENDEN UMSTÄNDEN AUTOMATISCH BELASTET:
- VERLÄNGERUNG DES ABONNEMENTS: IHR ABONNEMENT WIRD ALLE 12 MONATE AUTOMATISCH VERLÄNGERT, BASIEREND AUF DEM DATUM, AN DEM SIE DEN AVETTA-SERVICE URSPRÜNGLICH ABONNIERT HABEN, ES SEI DENN, SIE WENDEN SICH AN AVETTA UND KÜNDIGEN IHR ABONNEMENT VOR DEM VERLÄNGERUNGSDATUM. BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIE VERLÄNGERUNGSRECHNUNG 30 TAGE VOR DEM VERLÄNGERUNGSDATUM AUSGESTELLT WIRD UND ALS VERLÄNGERUNGSMITTEILUNG AN SIE GILT.
- EINE SOLCHE ABRECHNUNG ERFOLGT DURCH DIE AUSGABE EINES BOLETO BANCÁRIO UND NOTA FISCAL MIT DEM CNPJ DES LIEFERANTEN AUF DER PLATTFORM UND AVETTA DO BRASIL TECNOLOGIA DA INFORMAÇÃO LTDA. ALS BEGÜNSTIGTER.
- ALLE ANTRÄGE AUF STORNIERUNG EINES BOLETO BANCÁRIO UND/ODER EINER NOTA FISCAL, DIE VON AVETTA AN DEN SERVICE PRINCIPAL (LIEFERANTEN) AUSGESTELLT WERDEN, MÜSSEN BIS ZUM DRITTEN GESCHÄFTSTAG DES MONATS NACH DER AUSSTELLUNG GESTELLT WERDEN.
- ERGÄNZUNG VON SERVICES: DEM SERVICE PRINCIPAL (LIEFERANTEN) WERDEN AUTOMATISCH EIN BOLETO BANCÁRIO UND EINE NOTA FISCAL AUSGESTELLT, DURCH DIE ZU DEM URSPRÜNGLICHEN JAHRESWERT EIN ANTEILIGER WERT HINZUKOMMT, DER DEN VERBLEIBENDEN MONATEN DER JAHRESZAHLUNG ENTSPRICHT. DIES GILT IN FOLGENDEN FÄLLEN:
- SIE AKTUALISIEREN IHR ABONNEMENT, INDEM SIE SICH MIT EINEM NEUEN AUFTRAGGEBER VERKNÜPFEN, EINEN NEUEN AUFTRAGGEBERSTANDORT HINZUFÜGEN, EIN NEUES GEWERBE AUSWÄHLEN, DAS ZU EINER ÄNDERUNG IHRER RISIKOEINSTUFUNG FÜHRT, ODER EIN NEUES PRODUKT ODER EINEN NEUEN SERVICE ZU IHREM ABONNEMENT HINZUFÜGEN
- IHR ABONNEMENT WIRD AKTUALISIERT, WENN EIN AUFTRAGGEBER SIE ZU SEINER LISTE GENEHMIGTER LIEFERANTEN HINZUFÜGT
- IHR ABONNEMENT WIRD AKTUALISIERT, WENN EIN AUFTRAGGEBER, MIT DEM SIE VERKNÜPFT SIND, EIN NEUES PRODUKT ODER EINEN NEUEN SERVICE ZU SEINEM ABONNEMENT HINZUFÜGT, WAS ZU EINER ÄNDERUNG IHRER RISIKOEINSTUFUNG FÜHRT
- EIN AUFTRAGGEBER, MIT DEM SIE NICHT VERKNÜPFT SIND, INFORMIERT AVETTA DARÜBER, DASS SIE TEIL DER LIEFERKETTE DIESES AUFTRAGGEBERS SIND
Sie können Ihr Konto jederzeit von der Liste genehmigter Lieferanten („Lieferantenliste“) eines Auftraggebers entfernen lassen, indem Sie sich an Avetta wenden. Der Auftraggeber wird dann darüber informiert, dass Sie die Streichung von der genehmigten Lieferantenliste des Auftraggebers beantragt haben. Ungeachtet des Vorstehenden erklären Sie sich damit einverstanden, dass jeder Auftraggeber von Avetta, der Teil des Avetta-Netzwerks ist, Ihr Konto zur Liste genehmigter Lieferanten des Auftraggebers hinzufügen kann. Dadurch wird eine Benachrichtigungs-E-Mail an Ihre:n Hauptbenutzer:in generiert, die darüber informiert, welcher Auftraggeber Sie wann zu seiner Liste genehmigter Lieferanten hinzugefügt hat. Wenn Sie Ihr Konto nicht mit diesem Auftraggeber verknüpfen möchten, können Sie Ihr Konto von der Liste genehmigter Lieferanten entfernen, indem Sie sich an Avetta wenden. Der Auftraggeber wird dann darüber informiert, dass Sie die Streichung von der genehmigten Lieferantenliste des Auftraggebers beantragt haben. Wenn Sie Avetta nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer derartigen Benachrichtigung darüber informieren, dass Sie von der Liste genehmigter Lieferanten eines Auftraggebers entfernt werden möchten, wird Ihr Konto automatisch wie oben erläutert belastet.
Wenn Sie ein Abonnement für eines der Beschäftigtenprodukte von Avetta („Beschäftigtenplattform“) besitzen, stellt Ihnen Avetta jährlich die Lizenzen für die Beschäftigtenplattform in Rechnung. Jede Lizenz ermöglicht einer/einem Beschäftigten den Zugriff auf die entsprechende Beschäftigtenplattform. Wenn während der Laufzeit eines Abonnements Lizenzen für die Beschäftigtenplattform durch Sie oder einen verknüpften Auftraggeber hinzugefügt werden, stellt Avetta Ihnen einen anteiligen Betrag auf Basis der Restlaufzeit des Abonnements in Rechnung. Sie können die Anzahl der Lizenzen bei jeder jährlichen Verlängerung des Abonnements anpassen. Die Abonnementgebühr wird entsprechend geändert. Zusätzlich zu den Lizenzgebühren fallen für die Nutzung bestimmter Funktionen der Beschäftigtenplattform zusätzliche Gebühren an oder es sind weitere Lizenzen erforderlich.
Sofern nicht anderweitig von Avetta genehmigt, werden sämtliche Beträge, die Avetta zustehen, per Boleto Bancário bezahlt. Wenn Sie den Boleto Bancário nicht zum auf dem Boleto Bancário angegebenen Fälligkeitsdatum bezahlen, kann Avetta unbeschadet anderer Rechte und Rechtsmittel, die Avetta zustehen, (i) ohne Haftung Ihnen gegenüber Ihr Passwort, Ihr Konto und Ihren Zugriff auf alle oder einen Teil der Avetta-Services deaktivieren und Avetta ist nicht verpflichtet, einen oder alle Avetta-Services bereitzustellen, solange der fällige Restbetrag unbezahlt bleibt; und (ii) Zinsen auf solche unbezahlten Beträge zu einem Satz von 1,5 % pro Monat oder dem nach geltendem Recht zulässigen Höchstbetrag erheben, je nachdem, welcher Betrag ab dem Datum der Fälligkeit dieser Zahlung bis zum Datum der Zahlung niedriger ist. Darüber hinaus sind Sie für alle Kosten verantwortlich, die Avetta bei der Einziehung verspäteter Zahlungen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Anwaltskosten.
AUFTRAGGEBERPROGRAMM
Avetta bietet in bestimmten Fällen ein Programm an, bei dem sich ein Auftraggeber dafür entscheidet, die Registrierungs- und Abonnementgebühren mit ihm verknüpfter Lieferanten zu übernehmen bzw. Rabatte auf diese zu gewähren („Auftraggeberprogramm). Avetta bemüht sich, die mit Auftraggebern vereinbarten Bestimmungen beizubehalten. Beachten Sie jedoch, dass das Auftraggeberprogramm ausschließlich auf Wunsch von Auftraggebern, für die von diesen gewählte Dauer und für alle oder einen Teil der Lieferanten auf der Lieferantenliste des Auftraggebers, wie von diesem festgelegt, zur Verfügung gestellt wird.
EINBEHALTUNG VON STEUERN
Die Gebühren für die Avetta-Services verstehen sich zuzüglich Steuern. Sie tragen sämtliche Steuern im Zusammenhang mit Abonnementzahlungen (z. B. Umsatzsteuer, Gebrauchssteuer, GST, Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer oder andere ähnliche Steuern). Sofern Avetta gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu entrichten oder zu erheben, die Sie gemäß diesem Abschnitt tragen, stellt Avetta Ihnen eine Rechnung aus und Sie zahlen diesen Betrag, es sei denn, Sie haben Avetta eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung vorgelegt, die von der zuständigen Steuerbehörde genehmigt wurde. Von Zahlungen an Avetta werden keine Steuern abgezogen oder einbehalten, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, Avetta eine Kopie der entsprechenden Steuerbescheinigung vorzulegen. Damit belegen Sie, dass die Steuerzahlungen ordnungsgemäß im Namen von Avetta beglichen wurden.
Jedes Versäumnis Ihrerseits, Steuerzahlungen einzubehalten oder an die zuständigen Steuerbehörden zu übermitteln, das zu einer nachfolgenden Strafe, Zuschlägen oder Nichtanerkennung eines Steuerabzugsanspruchs führt, geht einzig zu Ihren Lasten und Sie müssen Avetta für alle Kosten, Ausgaben und Strafen, die Avetta aufgrund eines solchen Versäumnisses entstehen, entschädigen.
Ungeachtet des Vorstehenden trägt Avetta die Steuern allein, die Avetta auf der Grundlage seines Einkommens, seines Vermögens und seiner Beschäftigten auferlegt werden.
ERSTATTUNGSRICHTLINIE
Sofern nachstehend nicht anders angegeben, hat der Lieferant nur dann Anspruch auf Erstattung seiner Abonnementgebühren, wenn das Konto des Lieferanten unzulässigerweise doppelt oder irrtümlich belastet wurde.
Die Abonnementgebühren werden erstattet, wenn der Lieferant sein Abonnement innerhalb von 7 Tagen nach der erstmaligen Nutzung der Avetta-Services kündigt und Avetta schriftlich davon in Kenntnis setzt. Aktivierungsgebühren sind nicht erstattungsfähig. Nach Zahlung einer Gebühr für die Verlängerung eines Abonnements werden keine Erstattungen gewährt. Wenn Sie eine Beschäftigtenplattform abonniert haben, kann die Anzahl der Nutzerlizenzen für die Beschäftigtenplattform während des laufenden Abonnementzeitraums nicht verringert werden. Wenn der Lieferant sein Abonnement für die Avetta-Services nicht verlängern möchte, muss der Lieferant sich vor dem auf der Seite „Konto bearbeiten“ genannten Verlängerungsdatum des Mitgliedsabonnements mit Avetta in Verbindung setzen und die Deaktivierung der Mitgliedschaft beantragen.
Der Lieferant muss sicherstellen, dass die Kontakt-E-Mail-Adresse des Lieferanten korrekt und aktuell ist.
Erstattungen erfolgen nur an dieselbe natürliche oder juristische Person, von der die Zahlung getätigt wurde.
Deutschland
Wenn Sie in Deutschland ansässig sind, wird Abschnitt 17 „Haftungsbeschränkung“ dieser Vereinbarung durch Folgendes ersetzt:
17.1 Unbeschränkte Haftung. Die Partien sind untereinander uneingeschränkt haftbar:
(a) im Fall von vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit,
(b) innerhalb des Umfangs einer von der jeweiligen Partei übernommenen Garantie,
(c) in dem Fall, dass ein Defekt mutwillig verschwiegen wurde,
(d) im Fall von lebensgefährlichen Verletzungen, Körperverletzung oder Gesundheitsschäden und
(e) nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz.
17.2 Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten. Werden Kardinalpflichten durch leichte Fahrlässigkeit verletzt und ist dadurch die Erfüllung des Zwecks der vorliegenden Vereinbarung gefährdet oder werden Pflichten durch leichte Fahrlässigkeit verletzt, deren Erfüllung Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Vereinbarung ist, so ist die Haftung der Parteien auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, ausgeschlossen.
17.3 Deckelung der Haftbarkeit. Sofern die Parteien nicht gemäß dem obigen Abschnitt „Unbeschränkte Haftung“ haften, übersteigt die Gesamthaftung jeder Partei zusammen mit allen ihren verbundenen Unternehmen, die sich aus der vorliegenden Vereinbarung ergibt oder mit ihr in Zusammenhang steht, in keinem Fall den Gesamtbetrag, den der Kunde in den letzten 12 Monaten vor dem ersten Vorfall, aus dem sich die Haftung ergibt, für die Services gezahlt hat, in deren Rahmen die Haftung entsteht. Die vorstehende Einschränkung wirkt sich nicht auf die Zahlungsverpflichtungen gemäß dem obigen Abschnitt „Gebühren und Kosten“ aus.
17.4 Umfang. Mit Ausnahme der Haftung gemäß dem Abschnitt „Unbeschränkte Haftung“ gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für sämtliche Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich deliktischer Schadensersatzansprüche. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle von Schadensersatzansprüchen einer Partei gegen Mitarbeiter:innen, Beauftragte oder Körperschaften der jeweils anderen Partei.
Indien
Wenn Sie in Indien ansässig sind, ist das Avetta-Unternehmen, das diese Vereinbarung schließt, Avetta India Private Limited.
Japan
Wenn Sie in Japan ansässig sind, erklären und garantieren Sie, dass der Kunde und seine leitenden Angestellten, Geschäftsführer:innen und wesentlichen Anteilseigener:innen: (a) keine gesellschaftsfeindlichen Elemente (wie unten definiert) sind oder innerhalb der vergangenen fünf Jahre waren; und (b) nicht mit gesellschaftsfeindlichen Elementen verbunden sind, darunter die Beteiligung durch Führung, Nutzung oder die Bereitstellung von Finanzmitteln oder Gefälligkeiten. Avetta kann diese Vereinbarung im Falle eines Verstoßes gegen diese Zusicherungen und Garantien unverzüglich kündigen. Als „gesellschaftsfeindliche Elemente“ im Sinne dieses Abschnitts gelten kriminelle Vereinigungen (Bouryokudan) sowie Mitglieder einer solchen Vereinigung bzw. mit einer solchen Vereinigung assoziierte Personen, Erpresser:innen (Soukaiya), Kriminelle oder Gruppen, die gesellschaftsfeindliche soziale oder politische Bewegung vertreten, oder andere gesellschaftsfeindliche Kräfte.
Neuseeland
Wenn Sie in Neuseeland ansässig sind, wird Ihre Zahlung über das sichere Fat Zebra-System abgewickelt. Sämtliche für wiederkehrende Zahlungen hinterlegte Kreditkartendaten werden im Fat Zebra-System gespeichert. Wir speichern keine Kreditkartendaten.
Spanien
Wenn Sie in Spanien ansässig sind, geht im Falle eines Widerspruchs zwischen dem für Sie geltenden spanischen Recht und den Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung das geltende gesetzliche Recht vor.