Verhaltenskodex für Anbieter und Dienstleister
1. Einleitung
Avetta, LLC sowie seine verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften (gemeinsam „Avetta“, „wir“ oder „uns“) legen größten Wert auf Unternehmensintegrität, verantwortungsbewusste Beschaffung sowie die Sicherheit und das Wohlergehen der Beschäftigten in der gesamten weltweiten Lieferkette. Dies sind die Grundprinzipien, auf denen der vorliegende Verhaltenskodex für Anbieter und Dienstleister („Kodex“) beruht. Der Kodex legt die Erwartungen von Avetta an Anbieter und andere Drittanbieter fest, die Dienstleistungen im Auftrag von Avetta erbringen.
In diesem Kodex verwendete Begriffe:
Anbieter: bezeichnet ein Unternehmen, eine Partnerschaft oder eine Einzelperson, von dem bzw. der Avetta Waren oder Dienstleistungen bezieht.
Partner: bezeichnet die Lieferanten, Bevollmächtigten und Unterauftragnehmer des Anbieters, die zur Lieferkette von Avetta gehören.
2. Wer muss sich an den vorliegenden Kodex halten?
Sämtliche Anbieter müssen den Kodex einhalten und sicherstellen, dass ihre Beschäftigten mit dem vorliegenden Kodex vertraut sind und diesen ebenfalls einhalten.
Darüber hinaus muss jeder Anbieter sicherstellen, dass seine Partner die anwendbaren Bestimmungen des vorliegenden Kodex einhalten.
3. Compliance-Standards
Der Anbieter muss während der Erfüllung seiner Vereinbarung(en)/geschäftlichen Übereinkünfte mit Avetta die im vorliegenden Kodex enthaltenen Standards erfüllen sowie sämtliche am Ort der Tätigkeit geltenden Gesetze und Vorschriften befolgen.
Bei einem Widerspruch zwischen geltenden Gesetzen oder Vorschriften, den Bestimmungen einer Vereinbarung mit Avetta und den Bestimmungen des vorliegenden Kodex hat der Anbieter den jeweils strengeren Standard zu erfüllen.
4. Aktualisierung des vorliegenden Kodex
Avetta kann diesen Kodex gelegentlich aktualisieren und in Bezug auf die Berücksichtigung von Best Practices und eigenen Richtlinien überarbeiten.
5. Personalangelegenheiten
- Sklaverei, Menschenhandel und Kinderarbeit. Der Anbieter muss alle geltenden Gesetze, Satzungen, Verordnungen und Kodizes zur Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel befolgen, die zu gegebener Zeit für irgendeinen Teil seiner Lieferkette gelten. Hierzu zählt unter anderem der Verzicht auf Duldung, Einsatz oder Forderung von Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Fronarbeit, Schuldknechtschaft oder Gefängnisarbeit.
- Menschenrechte. Der Anbieter muss die Einhaltung aller international anerkannten Menschenrechte gewährleisten, d. h. mindestens die in der jeweils gültigen Fassung der Internationalen Menschenrechtscharta und der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Rechte und Prinzipien bei der Arbeit enthaltenen.
- Chancengleichheit. Der Anbieter darf bei der Einstellung, Entlohnung, Ausbildung, Beförderung, Kündigung, Pensionierung oder anderen Belangen im Zusammenhang mit der Beschäftigung nicht aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Religion, Alter, Familienstand oder Schwangerschaft, Behinderung oder anderen Merkmalen diskriminieren, die in keinem Zusammenhang mit der Fähigkeit von Beschäftigten stehen, ihre Aufgaben zu erfüllen, sofern nichts anders gesetzlich vorgeschriebenen oder zulässig ist.
- Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen. Der Anbieter achtet ohne Eingriffe das Recht der Beschäftigten zum ordnungsgemäßen Beitritt zu Gruppen ihrer Wahl, einschließlich des Rechts zur Gründung von Gewerkschaften bzw. zum Beitritt zu diesen und zur Führung von Tarifverhandlungen.
- Arbeitsumgebung. Der Anbieter:
- muss eine sichere, gesunde und hygienische Arbeitsumgebung gewährleisten und alle anwendbaren Gesetze in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit sowie alle anderen relevanten Gesetze am Ort der Tätigkeit einhalten; und
- darf die Durchführung gefährlicher Arbeiten durch Personen unter 18 Jahren weder zulassen oder nutzen noch verlangen. Gefährliche Arbeiten bezeichnet jede Form von Arbeiten, die ohne angemessene Schutzmaßnahmen ihres Wesens oder der Umstände nach, unter denen sie durchgeführt werden, ein erhebliches Risiko für die Sicherheit oder Gesundheit von Beschäftigten darstellen.
- Lohn und Vergütung. Der Anbieter muss alle Beschäftigten mindestens gemäß dem jeweils höheren Satz von Folgendem entlohnen (einschließlich Überstundenzuschlägen und Zusatzleistungen):
- geltender gesetzlicher Mindestlohn und entsprechende Zusatzleistungen;
- Tariflohn;
- branchenüblicher Lohn; und
- Lohn, der zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts ausreicht.
6. Informationssicherheit und Datenschutz
- Unbeschadet jeglicher Vereinbarung(en) zwischen Avetta und dem Anbieter muss der Anbieter geeignete Maßnahmen ergreifen, um:
- die Integrität und Vertraulichkeit von Informationen (einschließlich Informationen, die Avetta gehören oder von Avetta bereitgestellt werden) zu schützen, die in seinen (physischen, Online- oder elektronischen) Systemen gespeichert werden; und
- sicherzustellen, dass kein unbefugter Zugriff auf die Informationen durch Dritte (einschließlich seiner Partner) erfolgt.
- Der Anbieter muss bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag von Avetta sämtliche Datenschutzgesetze und entsprechenden Anforderungen befolgen.
7. Umweltschutz
- Der Anbieter muss sicherstellen, dass:
- sein Betrieb sämtlichen geltenden Umweltschutzgesetzen entspricht, einschließlich Gesetzen und internationalen Abkommen in Bezug auf Abfallbeseitigung, Emissionen, Einleitung und Umgang mit gefährlichen und giftigen Stoffen;
- die von ihm gefertigten Waren (einschließlich Vorprodukten und in seinen Waren verbauten Komponenten) allen Umweltschutzgesetzen und -abkommen entsprechen; und
- ausschließlich Verpackungsmaterial verwendet wird, das allen geltenden Umweltschutzgesetzen und -abkommen entspricht.
8. Bestechung und Korruption
- Der Anbieter muss höchste ethische Standards einhalten und sämtliche geltenden Gesetze, Satzungen, Kodizes und Vorschriften zur Verhinderung von Bestechung und Korruption befolgen. Folglich darf der Anbieter Folgendes weder annehmen, anbieten, zusagen, zahlen oder zulassen noch genehmigen:
- Bestechungsgelder, Beschleunigungszahlungen, Schmiergelder oder gesetzeswidrige Zuwendungen an politische Parteien bzw. Politiker:innen;
- Geld, Waren, Dienstleistungen, Geschenke, Bewirtung, Beschäftigung, Verträge oder andere geldwerte Gegenstände, um einen Vorteil zu erlangen oder zu behalten; oder
- sonstige gesetzeswidrige oder unzulässige Zahlungen oder Vorteile.
9. Unlautere Geschäftspraktiken
- Der Anbieter muss sämtliche geltenden Wettbewerbsgesetze befolgen, darunter Gesetze zur Zusammenarbeit und dem Informationsaustausch mit Wettbewerbern sowie zu Preis- und Angebotsabsprachen.
10. Anwerbung und Management von Partnern
- Bei der Bewertung der Performance des Anbieters in Hinblick auf die in diesem Absatz 10 erläuterten Anforderungen berücksichtigt Avetta das Risikoprofil der Transaktion, die Fähigkeit des Anbieters zur Erfüllung der Anforderungen und die Folgen einer Nichterfüllung durch den Anbieter.
- Der Anbieter muss potenzielle Partner, die Teil der vorgelagerten Lieferkette von Avetta werden sollen, einer angemessenen Due-Diligence-Prüfung unterziehen. Die Due-Diligence-Prüfung muss mindestens Folgendes umfassen:
- Untersuchung von Haltung, öffentlichen Erklärungen und Handlungen der potenzieller Lieferanten in Bezug auf Menschenrechte, Umgang mit Beschäftigten, Bestechung, ethisches Verhalten und Umweltauswirkungen; und
- Risikobewertungen zu den Ländern, aus denen Materialien, Komponenten oder Fertigerzeugnisse bezogen werden.
- Der Anbieter muss die im vorliegenden Kodex enthaltenen Anforderungen und Erwartungen intern und extern an die relevanten Parteien, einschließlich Partnern, kommunizieren.
- Mitarbeitende des Anbieters erhalten ggf. die für die Umsetzung des vorliegenden Kodex erforderlichen Schulungen und Anleitungen.
11. Selbstüberwachung, Compliance-Nachweis und Audits
- Der Anbieter überwacht seine Compliance in Bezug auf den vorliegenden Kodex und meldet (tatsächliche oder mutmaßliche) Verstöße gegen den vorliegenden Kodex schnellstmöglich an legal@avetta.com.
- Der Anbieter darf keine Vergeltungs- oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Mitarbeitende oder Partner des Anbieters ergreifen, die in gutem Glauben Verstöße gegen den vorliegenden Kodex oder fragwürdiges Verhalten gemeldet oder um Beratung in Bezug auf den vorliegenden Kodex ersucht haben.
- Avetta kann die Compliance von Anbietern mit dem vorliegenden Kodex durch Audits überprüfen. Avetta ist nicht zur Durchführung derartiger Audits verpflichtet.
12. Verstoß, Abhilfe und Kündigung
- Wenn Avetta Kenntnis von einem (tatsächlichen oder mutmaßlichen) Verstoß des Anbieters oder Partners gegen diesen Kodex erlangt, kann Avetta:
- die Geschäftsbeziehung (einschließlich aller Bestellungen und Verträge) mit dem Anbieter fristlos schriftlich kündigen; oder
- den Anbieter auffordern, einen Abhilfeplan zu erstellen, der die Compliance mit dem Kodex herstellt, und diesen Avetta unverzüglich (in jedem Fall aber mit einer Frist von 28 Tagen ab der Aufforderung) vorzulegen. Legt der Anbieter innerhalb dieser Frist keinen Abhilfeplan vor oder setzt er diesen nicht innerhalb einer angemessenen Frist um, kann Avetta die Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter (einschließlich aller Bestellungen und Verträge zwischen ihnen) fristlos kündigen.